24/10/12 Anhörung im Umweltausschuss: Energietisch fordert ein Stadtwerk für Berlin

In seiner heutigen Sitzung hat der Umweltausschuss Experten zum Thema „Welchen Beitrag könnte die Neugründung eines Stadtwerks in Berlin zum Klimaschutz leisten“ angehört. In diesem Rahmen konnten wir unser Konzept eines Berliner Stadtwerkes noch einmal etwas genauer vorstellen. 

Zu den wichtigsten Aufgaben des Stadtwerkes gehört nach unseren Vorstellungen der Aufbau dezentraler, erneuerbarer Erzeugungsanlagen sowie die Erschließung von Energieeinsparpotenzialen und die Bekämpfung von Energiearmut. Die Geschäftspolitik des Stadtwerkes soll demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern Berlins kontrollierbar sein.

Im Einzelnen sehen diese Maßnahmen folgendes vor:

Die Stadtwerke haben die zentrale Aufgabe, dazu beizutragen, dass die Energieversorgung Berlins langfristig auf der Basis dezentral erzeugter erneuerbarer Energien erfolgt. Die Erzeugung, die sukzessive auszubauen ist, soll überwiegend in der Region Berlin-Brandenburg erfolgen. Der Gesetzentwurf des Berliner Energietisches verzichtet bewusst auf konkrete zeitliche Festlegungen zur Erreichung bestimmter Ziele, da dies in hohem Maße von den energierechtlichen und –wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie von den finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Stadtwerke sowie des Landes Berlin abhängt.

Neben der Erzeugung und dem Vertrieb von Energie ist die Erschließung von Energieeinsparpotenzialen in Berlin eine zentrale Aufgabe der Stadtwerke. Ein Mittel dazu ist die Unterstützung von sozialverträglichen Gebäudesanierungsmaßnahmen.

Die Stadtwerke verfolgen bei ihrer Geschäftspolitik ökologische und soziale Ziele gleichgewichtig. Sie stehen als öffentliches Unternehmen in besonderem Maße in einer sozialen Verantwortung. Sie haben darum Strategien zu entwickeln und umzusetzen, um gegen die auch in Berlin zunehmende Energiearmut vorzugehen.  Insbesondere sollen die Stadtwerke die Sperrung des Elektrizitäts-, Gas- oder Wärmezuganges im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vermeiden.

Der Gesetzentwurf des Berliner Energietisches enthält zudem zahlreiche Elemente der demokratischen Steuerung und Kontrolle sowie der Transparenz. Jeweils sechs Mitglieder des Verwaltungsrates werden direkt von den Einwohnerinnen und Einwohnern Berlins gewählt. In jährlichen Versammlungen auf Bezirks- und Landesebene wird die Geschäftspolitik der Stadtwerke diskutiert. Die Transparenz von Netzbetreiber und Stadtwerk soll über den Standard des Informationsfreiheitsgesetzes hinausgehen.

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