14/08/12 Volksbegehren "Neue Energie für Berlin" für rechtlich zulässig erklärt

Der Berliner Senat erklärte in seiner heutigen Stellungnahme zum Volksbegehren des Berliner Energietisches den eingereichten Gesetzentwurf für uneingeschränkt zulässig. Dass dies keine Selbstverständlichkeit ist, zeigen frühere Volksbegehren. Sowohl der Gesetzentwurf des Wassertisches als auch der des S-Bahntisches wurden  vom Senat für unrechtmäßig erachtet.

Dementsprechend freut sich der Sprecher des Berliner Energietisches Stefan Taschner: „Dies zeigt, dass der Energietisch fachlich gut aufgestellt ist und eine sachlich solide Arbeit leistet. Obwohl unser Gesetzentwurf lang und komplex ist, gab es nichts zu monieren.“

Demgegenüber empfiehlt der Senat in seiner heutigen Pressemitteilung die inhaltlich Ablehnung des Gesetzentwurfes durch das Abgeordnetenhaus. Nach Ansicht des Energietisches beruht diese jedoch auf einer Reihe von sachlichen Fehlern. Der Berliner Energietisch wird sich hierzu in kürze ausführlich äußern.

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