Fragen und Antworten
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Was ist der "Berliner Energietisch“?
Der Berliner Energietisch ist eine offene Plattform sowie ein breites Bündnis aus lokalen Organisationen und Initiativen, die gemeinsam für eine ökologisch nachhaltige, sozial gerechte und demokratisch kontrollierte Energieversorgung in Berlin arbeiten. Ziel des Energietisches ist es, das Land Berlin mittels eines Volksbegehrens zu verpflichten die Energieversorgung wieder selbst in die Hand zu nehmen.
Dazu soll einerseits ein berlineigenes Stadtwerk gegründet werden, das sich als moderner Energiedienstleister versteht. Anderseits sollen die Stromnetze nicht wieder einem privaten Netzbetreiber überlassen werden, sondern von einem eigenen kommunalen Netzbetreiber geführt werden. Seit der Gründung des Energietisches im Sommer 2011 wurde ein Gesetzestext zur Rekommunalisierung erarbeitet, über den die Berliner BürgerInnen in einem Volksentscheid zur Bundestagswahl 2013 entscheiden sollen. Mehr über den Energietisch erfahren Sie hier.
Wie ist das Verhältnis vom Berliner Energietisch zu parteipolitischen Organisationen?
Die Arbeit vom Bündnis des Berliner Energietisches ist eigenständig und parteienunabhängig. Parteien und deren Untergliederungen können nicht als Organisation im Bündnis mitwirken. Einzelpersonen mit parteipolitischen Funktionen sind jedoch dann willkommen, wenn sie ihr Mitwirken als Privatperson verstehen. Wir freuen uns aber über Parteien, die beschließen unsere inhaltlichen Ziele zu unterstützen und die aktiv zu einem erfolgreichen Gelingen der Kampagne beitragen möchten.
Warum brauchen wir ein Volksbegehren? Wie positioniert sich der Senat?
Die einstigen Sympathiebekundungen der SPD gegenüber einer Rekommunalisierung der Stromnetze finden sich im Koalitionsvertrag mit der CDU nicht wieder. Selbst ein teilweiser Rückkauf der Stromnetze ist somit von Seiten des Senats nicht zu erwarten.
Auch eine kürzere Laufzeit der Konzessionen soll nur geprüft werden. Ein Stadtwerk ist nicht im Koalitionsvertrag erwähnt und selbst eine Bündelung der bestehenden Erzeugungskapazitäten bei Berlin Energie soll ebenfalls lediglich geprüft werden. Aber auch wenn der Senat sich zur Rekommunalisierung der Stromnetze und zur Gründung eines Berliner Stadtwerks entschließen würde, wäre deren Ausgestaltung wahrscheinlich nicht ausreichend mit den Zielen des Energietisches vereinbar. Uns ist besonders wichtig dass dies demokratisch, sozial, ökologisch und transparent geschieht. Selbstverständlich sind wir nach wie vor zur jeder Zeit gesprächsbereit. Entsprechende Angebote hat der Energietisch bereits allen beteiligten Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister unterbreitet. Auch mit den verschiedensten Politikern aus allen Fraktionen wollen wir uns gerne austauschen. Derzeit scheint aber an einem Volksbegehren kein Weg vorbei zu führen.
Was ist das Ziel des Volksbegehrens?
Durch das Volksbegehren soll das Land Berlin dazu verpflichtet werden, ein eigenes modernes Stadtwerk zu gründen und das Berliner Stromnetz zu rekommunalisieren. Mittels Gesetzesentwurf werden die Verpflichtungen und Aufgaben des Stadtwerks und der Netzgesellschaft geregelt, um das Eintreten für demokratische, ökologische und soziale Ziele zu sichern.
Ökologische Ziele:
Ziel des Stadtwerks ist eine 100-prozentige Versorgung Berlins mit dezentral erzeugten erneuerbaren Energien. Zentrale Voraussetzungen hierfür sind Energieeffizienz- und Energiesparmaßnahmen. Weniger Energieverbrauch wird somit zentrales Geschäftsziel. Aufgaben des neuen Stadtwerks als integrierter Energiedienstleister sind deshalb vor allem die Nutzung von Energieeinsparkapazitäten und der Aufbau von Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien. In Berlin besteht dafür enormes Potential vor allem im Gebäudebereich. Eine Aufgabe des Stadtwerks ist es deshalb auch, die ökologische und sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung voranzubringen.
Das Stadtwerk bietet 100 Prozent erneuerbare Energie an. Dazu investiert das Stadtwerk schwerpunktmäßig in erneuerbare-Energien-Anlagen in Berlin und Brandenburg, aber auch in den übrigen Bundesländern. Für einen Übergangszeitraum kann das Stadtwerk zusätzlich hocheffiziente dezentrale KWK-Anlagen (Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent) einsetzen, die zu einem größtmöglichen Anteil mit nachhaltig erzeugten, erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Die Finanzierung und der Verkauf von Energie aus Atom- und Kohlekraftwerken ist ausgeschlossen.
Zentrales Ziel der Netzgesellschaft ist es, den Umstieg auf 100 Prozent dezentral erzeugte erneuerbare Energien voranzubringen. Zur Förderung der erneuerbaren Energien stellt der Netzbetreiber unter anderem den zügigen Anschluss von erneuerbaren Energieanlagen und die Einspeisung des ihnen erzeugten Stroms sicher. Darüber hinaus wird der Um- und Ausbau des Stromnetzes entsprechend den Anforderungen von erneuerbaren Energien umgesetzt.
Soziale Ziele:
Die Stadtwerke haben die Aufgabe, die Versorgung der Berliner EinwohnerInnen mit Energie zu gewährleisten und Energiearmut entgegenzuwirken. Energiearmut ist der mangelnde Zugang zu bezahlbaren und zuverlässigen Energiedienstleistungen. Stromsperren sollen somit verhindert werden. Die Stadtwerke sorgen zudem für eine sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung und fördern die Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte für sozial Schwächere.
Allen Beschäftigen der Vattenfall-Netzgesellschaft wird die Übernahme durch die berlineigene Netzgesellschaft angeboten. Alle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen werden übernommen. Die Zahl der Beschäftigten wird während der Laufzeit des Konzessionsvertrags stabil bleiben.
Demokratische Ziele:
Transparenz und Mitbestimmungsmöglichkeiten sind ebenfalls wesentliche Bestandteile des Gesetzesentwurfs. Wichtige Unterlagen werden im Internet veröffentlicht. Alle BerlinerInnen erhalten somit Einblick in die Geschäftspolitik der Stadtwerke und des Netzbetreibers. Somit wird z.B. die Preisbildung von Stromtarifen transparent und nachvollziehbar.
Die Geschäftsführung des Stadtwerks wird durch einen Verwaltungsrat kontrolliert und beraten. Dieser dient vor allem dazu, demokratische Kontrolle und Mitbestimmung von Seiten der Berliner Bevölkerung zu gewährleisten. Er besteht aus sechs direkt gewählten Mitgliedern, sieben ArbeitnehmervertreterInnen und zwei SenatorInnen.
Neben einer jährlichen Hauptversammlung finden mindestens einmal jährlich bezirkliche Versammlungen statt, bei denen die Berliner EinwohnerInnen mit VertreterInnen des Verwaltungsrates diskutieren und durch ein Initiativrecht den Verwaltungsrat dazu verpflichten können, ihre Vorschläge und Einwände innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Dadurch wird echte Bürgernähe und das Mitspracherecht aller NutzerInnen garantiert.
Was ist ein Volksbegehren?
Ein Volksbegehren ist ein direktdemokratisches Instrument zur unmittelbaren Mitwirkung wahlberechtigter BürgerInnen an der Gesetzgebung. Im Land Berlin vollzieht sich dieser Prozess in den folgenden drei Stufen: Antrag auf Volksbegehren, Volksbegehren, Volksentscheid.

1. Antrag auf Volksbegehren: Für einen erfolgreichen Antrag auf die Einleitung eines Volksbegehrens werden mindestens 20.000 gültige Unterschriften, der zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigten Berliner BürgerInnen benötigt (Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, Mindestalter 18 Jahre, 1. Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Berlin). Die Unterschriften müssen in einem Zeitraum von max. sechs Monaten gesammelt worden sein. Der Antrag selbst muss eine Verfassungsänderung, ein Gesetz oder einen allgemeinen Gegenstand der politischen Willensbildung beinhalten, über den auch das Abgeordnetenhaus entscheiden könnte.
2. Volksbegehren: Bei Zulässigkeit des Antrags kann das Abgeordnetenhaus innerhalb von vier Monaten das Anliegen übernehmen. Ansonsten kann innerhalb eines Monats ein Volksbegehren beantragt werden. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen in einem Zeitraum von max. vier Monaten Unterschriften von mind. sieben Prozent aller Berliner BürgerInnen gesammelt werden.
3. Volksentscheid: Nach Prüfung der Unterschriften durch die Bezirksämter und im Falle einer Ablehnung des Antrags durch das Abgeordnetenhaus muss innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid stattfinden. Der Antrag ist durch Volksentscheid angenommen, wenn ihm die Mehrheit aller Abstimmenden und zugleich mindestens 25 Prozent der Berliner BürgerInnen zustimmen. Um diese hohe Zustimmungshürde zu überwinden, streben wir eine Kopplung des Volksentscheids mit der Bundestagswahl 2013 an. Dann würde gleichzeitig in Hamburg und Berlin über die Energiepolitik abgestimmt und ein deutliches bundesweites Zeichen für eine ökologische, soziale und demokratische Energieversorgung gesetzt. Volksbegehren haben jedoch nur Erfolg, wenn alle mitmachen. Bereits in der ersten Stufe ist das Bündnis auf jede helfende Hand angewiesen.
Wie kann ich mich beteiligen?
Treffen und weitere Termine des Berliner Energietisches sind auf dieser Homepage zu finden. Die meiste Unterstützung benötigt der Energietisch für die Sammlung der Unterschriften.
Am unkompliziertesten geht dies so: Einfach Unterschriftenlisten von der Kampagnenhomepage ausdrucken, im Freundes- und Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft etc. sammeln und die ausgefüllten Liste(n) an folgende Adresse schicken: BürgerBegehren Klimaschutz c/o Berliner Energietisch, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin. Alle die etwas mehr Zeit haben und Lust haben mit uns in Teams in der Stadt Unterschriften zu sammeln sollten sich an den Koordinator der Unterschriftensammlung, Jens-Martin Rode ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) wenden. Auch finanzielle Unterstützung ist nötig und wichtig. Falls Sie den Berliner Energietisch durch eine Spende unterstützen möchten, ist dies das Spendenkonto: BürgerBegehren Klimaschutz, K.Nr.: 4012162401, BLZ: 430 609 67, GLS Gemeinschaftsbank, Kennwort: Berliner Energietisch
Wie ist die Aussicht auf Erfolg und was sind Vorbilder?
Auch in Hamburg hat sich ein parteiunabhängiges Bündnis ("Unser Hamburg - Unser Netz") zum Ziel gesetzt, Vattenfall und E.ON die Energienetze zu entziehen und die Energieversorgung in kommunale Hand zu bringen. 116.197 HamburgerInnen haben sich mit ihrer Unterschrift für die Rekommunalisierung der Energienetze stark gemacht.
Damit war bereits im Juni 2011 die erste Hürde, das Volksbegehren, gemeistert und der Weg für den Volksentscheid frei. Parallel zur nächsten Bundestagswahl, voraussichtlich im September 2013, können nun die HamburgerInnen in einem Volksentscheid selbst über die vollständige Übernahme der Hamburger Strom-, Gas- und Fernwärmenetze in die öffentliche Hand entscheiden. Dass der Rückkauf der Hamburger Energienetze nicht nur finanzierbar ist, sondern sich sogar finanziell für die Stadt rechnet, zeigt ein Gutachten einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl+Partner, das vom BUND Hamburg in Auftrag gegeben wurde.
Aber auch in Stuttgart möchte die Aktion Stadtwerke Stuttgart die vollkommene Rekommunalisierung der Energienetze. Die nötige Anzahl an Unterschriften wurde bereits gesammelt. Somit kommt es aus auch schon bald in der baden-württembergischen Landeshauptstadt zu einer Abstimmung.
Vorbild für all diese Bestrebungen die auch in vielen kleineren Kommunen derzeit von unterschiedlich Initiativen vorbereitet werden, ist natürlich das Beispiel der Elektrizitätswerke Schönau. Die EWS, einer der vier echten Ökostromanbieter, wurde in den 1990er durch zwei Bürgerentscheide gegründet. Auch damals ging es schon um die Stromverteilnetze.
In Berlin ist auch der Berliner Wassertisch ein Vorbild. Der erfolgreiche Volksentscheid 2011 hat gezeigt, dass sich in Berlin mit dem Thema Daseinsvorsorge Mehrheiten organisieren lassen.
Warum jetzt?
Ende 2014 läuft der Konzessionsvertrag über die Stromnetze zwischen der Stadt Berlin und Vattenfall aus. Dies ist ein geeigneter Zeitpunkt die Stromversorgung in die eigene Hand zu nehmen.
Bundesweit denken derzeit eine Vielzahl von Kommunen darüber nach, die Energienetze wieder in eigener Regie zu betreiben. Denn wer jetzt nicht diese Chance ergreift, bindet sich möglicherweise für eine lange Zeit an einen beliebigen Anbieter. Die Laufzeit von Konzessionsverträgen beträgt in der Regel 20 Jahre.
Neben der Rekommunalisierung der Netze ist die Gründung von eigenen Stadtwerken ebenfalls zu einem bundesweiten Trend geworden. Damit stellt sich die Kommune wieder als integrierter Energiedienstleister auf. Berlin könnte so wieder mitbestimmen, mitgestalten und mitverdienen.
Wer versorgt die BerlinerInnen aktuell mit Strom und was würde ein Berliner Stadtwerk daran ändern?
Seit 1999 können Stromkunden den Stromanbieter frei wählen. Ob Ökostrom von einem der echten Ökostromanbieter (EWS, Greenpeace Energy, Lichtblick, Naturstrom), den null-acht-fünfzehn-Strom des örtlichen Grundversorgers oder den billigen Egalstrom vom Discounter mit Lockangeboten - KundInnen entscheiden selbst, bei wem sie "Ihren" Strom einkaufen. Die Entscheidung für den Berliner Stadtwerksstrom ist eine Entscheidung für ökologisch produzierten Strom aus der Region!
Denn Strom ist zu einem frei handelbaren Gut geworden. In Berlin gibt es derzeit etwa 250 Stromlieferanten. Vorher hatte das örtliche Stadtwerk, die Bewag, ein Gebietsmonopol auf die Erzeugung, den Transport und den Vertrieb von Strom. Im Zuge der Liberalisierung seit Ende der 90'er Jahre sind aber diese Geschäftsbereiche getrennt worden.
Vattenfall ist in allen drei Bereichen (Erzeugung, Vertrieb, Verteilnetze) tätig und verfügt über Tochtergesellschaften, von denen eine die Kraftwerke betreibt, während eine andere die Netze unterhält und wieder eine andere den Strom an die KundInnen vermarktet. So kann Vattenfall auf der einen Seite "Ökostrom" verkaufen, obwohl der Konzern in Wirklichkeit hierzulande Strom fast ausschließlich mit klimaschädlicher Kohlekraft produziert. Als Anbieter mit den meisten KundInnen ist Vattenfall zudem der sogenannte Grundversorger der Stadt, d.h. wer sich nicht um einen alternativen Stromversorger kümmert, landet automatisch bei Vattenfall. Auch die Gewinne aus dem Stromnetz fließen in die Taschen des schwedischen Konzerns. Dieses Geld stammt zu einem Großteil aus Gebühren für die Durchleitung des Stroms, welche die Berliner EinwohnerInnen monatlich mit ihrer Stromrechnung mitbezahlen.
Mit einer eigenen Netzgesellschaft kann Berlin die Stromnetze selbst wieder in die eigene Hand nehmen. Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden Stromanbieter hat dies jedoch nicht. Das Stromnetz hat neutral zu sein. Das heißt, jeder darf seinen Strom durch das Netz zu seinen Kunden leiten, egal ob es Ökostrom oder Atom- und Kohlestrom ist. Ein Netzbetreiber darf dies nicht regeln. Auch steigt der Strompreis durch eine Netzübernahme nicht. Denn das, was der Netzbetreiber von den Stromverkäufern als Gebühr für die Nutzung seines Netzes (Durchleitungsgebühr) verlangt, wird streng von der Bundesnetzagentur überwacht. Diese würde unverhältnismässig hohe Durchleitungsgebühren verhindern.
Für eine Veränderung sorgen ein Berliner Stadtwerk und eine eigene Netzgesellschaft dennoch.
Mit einem eigenen Stadtwerk kann die Stadt echten Ökostrom anbieten. Anders als z.B. Vattenfall würde sie diesen von Ökostromanlagen in der Region beziehen und somit für eine echte Energiewende vor Ort sorgen. Unabhängig vom Verkauf von Strom kann das Stadtwerk aber auch Stück für Stück eigene Produktionskapazitäten aufbauen. So kann Strom in Berlin und Umgebung mit 100% regenerativer Energie oder mit modernen Anlagen aus Kraftwärmekopplung erzeugt werden.
Warum wollen wir nicht mit Vattenfall?
Die Berliner Energieversorgung der Zukunft muss dem Zweck der Beschleunigung der Energiewende dienen. Ihre Ausgestaltung muss deshalb ökologischen, sozialen und demokratischen Zielen genügen. Wir glauben nicht das Vattenfall hierfür ein geeigneter Partner ist.
In Sachen Energieerzeugung setzt Vattenfall auch weiterhin auf große, zentrale Anlagen. Dabei spielt die besonders klimaschädliche Stromgewinnung aus Braunkohle eine wichtige Rolle. Hierfür sollen auch in Zukunft ganze Dörfer den Profitinteressen Vattenfalls weichen. Zudem verklagt der schwedische Energiekonzern, der in Deutschland am Kernkraftwerk Brokdorf beteiligt ist, die BRD aufgrund des Atomausstiegs vor der Weltbank.
Wir wollen stattdessen mit dem Berliner Stadtwerk die erneuerbaren Potentiale hier in Berlin und der Region Brandenburg heben. Diese wird stark dezentral organisiert sein. Dafür benötigen wir zukunftsfähige Netze. Vattenfall wird aufgrund seiner Erzeugerstruktur diesen Ausbau nicht selbstverständlich und schnellstmöglich vorantreiben. Ein Berlin eigener Netzbetreiber hingegen wird versuchen die Möglichkeiten der Regulierung voll auszuschöpfen.
Vattenfall ist als Aktiengesellschaft dem Wohl seiner Aktionäre verpflichtet. Gemeinwohlinteressen spielen deshalb keine Rolle. Unser Berliner Stadtwerk hat hingegen die Interessen der BürgerInnen Berlins im Auge. Dazu gehören auch sozial schwächere Haushalte, die auf eine niedrige Energiekostenrechnung angewiesen sind. Unser Stadtwerk soll hier unterstützen und helfen.
Als Aktiengesellschaft unterliegt Vattenfall keiner demokratischen Kontrolle. Wir wollen aber mitbestimmen wie die Energieversorgung unserer Zukunft aussieht. Deshalb wollen wir Mitspracherechte und größt mögliche Transparenz einführen.
Die Gewinne von Vattenfall aus dem Betrieb der Berliner Stromnetze fließen in die Taschen der AktionärInnen und der Konzernzentrale in Schweden. Die Gewinne eines öffentlichen Stadtwerks und einer Netzgesellschaft verbleiben dagegen in der Region und können für die ökologische Modernisierung und zu Gunsten aller BerlinerInnen verwendet werden.
Wird der Strompreis durch eine Rekommunalisierung der Netze und die Energieproduktion durch die Stadtwerke teurer?
Die Rekommunalisierung hat keinen direkten Einfluss auf den Strompreis. Dafür sorgt die Bundesnetzagentur, die die Netznutzungsentgelte streng regelt. Die Stadtwerke produzieren letztlich zu geringeren Kosten, als die Anbieter, die auf Öl, Kohle, und Atom setzen, da die Energiequellen der Stadtwerke - Sonne, Wind, etc. - unbegrenzt und unentgeltlich zur Verfügung stehen.
Der Strompreis, den wir an unseren Anbieter zahlen, setzt sich aus einer ganzen Reihe von Kosten zusammen: der Stromerzeugung, der Netznutzung und verschiedenen Abgaben und Steuern. Der Anteil der Netznutzung hingegen ergibt sich aus den Gebühren für die Übertragungsnetze und den Verteilnetzen. Bei beiden Gebühren (Durchleitungsgebühr) wacht die Bundesnetzagentur darüber, dass diese nicht zu hoch sind.
Aus all diesen Kosten kalkuliert der Stromhändler seinen Strompreis. Schon heute kann man in Berlin aus etwa 250 verschiedenen Stromanbietern auswählen. Übrigens ist der Berliner Grundversorger-Tarif von Vattenfall teurer als so mach einer der vier echten Ökostromanbieter.
Was passiert mit der Konzessionsabgabe im Falle einer Rekommunalisierung?
Die Konzessionsabgabe in seiner derzeitigen Höhe von 137 Mio. Euro pro Jahr bleibt dem Land Berlin auch im Falle einer Rekommunalisierung erhalten. Diese wird dann nicht von Vattenfall sondern von der berlineigenen Netzgesellschaft in gleicher Höhe überwiesen.
Die Berliner Netzgesellschaft bezahlt diese - genau wie zur Zeit Vattenfall - aus ihren Einnahmen, die sie von den Stromanbietern für die Durchleitung des Stromes erhält. Der dann noch übrig bleibende Gewinn bleibt ebenfalls in Berlin und fließt nicht in die Konzernzentrale von Vattenfall. So verdient das Land Berlin im Endeffekt sogar mehr.
Was kostet die Übernahme des Berliner Stromnetzes?
Wir gehen von einem Kaufpreis von etwa 400 Mio. Euro aus. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Gutachten, das die Senatsverwaltung für Wirtschaft 2011 in Auftrag gegeben hat. Dort wird das Stromnetz nach dem Ertragswertverfahren auf maximal 370 Mio. Euro geschätzt.
Der Ertragswert ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes, dem sogenannten Kaufering-Urteil, wesentlich bei der Kaufpreisfindung. Zur genauen Berechnung des Ertragswertes sind u.a. die historischen Anschaffungskosten notwendig. Diese veröffentlicht Vattenfall jedoch nicht.
Sollte der Sachzeitwert zur Kaufpreisfindung herangezogen werden, darf dieser sich nicht erheblich vom Ertragswert unterscheiden. Er darf nur um etwa 10 Prozent höher liegen als der Ertragswert. Dies wurde vom Oberlandesgericht München 2005 bestätigt.
Die Senatsverwaltung geht in ihrer Kostenschätzung von 2-3 Mrd. Euro aus. Darin legt sie einen Sachzeitwert von 3 Mrd. Euro zu Grunde. Nach eigenen Aussagen hat die Senatsverwaltung jedoch keine eigenen Berechnungen angestellt sondern lediglich bei Vattenfall nachgefragt.
Was hat damals der Bewag-Verkauf eingebracht?
Aus Geldnot verkaufte der Berliner Senat seinen Stromversorger Bewag im Jahr 1997 für umgerechnet 1,17 Mrd. Euro. Im Kaufpreis waren neben dem Stromnetz auch die Kraftwerke zur Strom- und Fernwärmeerzeugung und das Fernwärmenetz enthalten.
Käufer war zunächst ein Konsortium der beiden deutschen Stromriesen Veba (PreussenElektra) und Viag (Bayernwerk) zusammen mit dem US-Konzern Southern Company. Veba und Viag verschmolzen im Jahr 2000 dann zur E.ON und mussten im Zuge dieser Fusion die Bewag Anteile verkaufen. Käufer der Anteile ist die HEW (Hamburger Hamburgische Elektrizitäts-Werke), die damals bereits Vattenfall gehört. Im Dezember 2001 einigte sich dann Vattenfall mit Southern Company, die nun Mirant heißt, über den Kauf der restlichen Bewag-Beteiligung. Die Bewag gehört nun zum schwedischen Vattenfall-Konzern und wurde am 1. Januar 2006 in Vattenfall Europe Berlin umbenannt.
Woher kommt das Geld für den Netzkauf?
Eine Finanzierung kann über günstige Kommunalkredite bewerkstelligt werden. Aber auch aus anderen Quellen kann Fremdkapital akquiriert werden.
In Hamburg schlägt z.B. LBD und Becker, Büttner, Held in ihrem Gutachten vor Finanzinvestoren, wie die deutschen Pensionskassen oder Lebensversicherungen, zu beteiligen. Ausserdem könne der Bürger Volksaktien erwerben. Damit würden Belastungen und Risiken für die Stadt minimiert. Bei diesem Modell müsste Hamburg nur etwa zehn Prozent des Kaufpreises selbst aufbringen.
Die aufgenommenen Schulden lassen sich über die Gewinne tilgen. Diese sind beim Netzbetrieb zwar reguliert aber gesichert. Denn so lange man die Netze auch privatwirtschaftlich betreiben lassen will, solang wird man auch damit Gewinne erwirtschaften lassen müssen. Mit dem Ende der Schuldentilgung verbleiben dann 100% der Gewinne beim Land Berlin, die in die ökologisch und sozial gestaltete Energiewende fließen können.
Gibt es ein wirtschaftliches Risiko?
Das wirtschaftliche Risiko mit der Rekommunalisierung der Netze ist ausgesprochen gering. Die Berliner Energienetze sind gegenwärtig für Vattenfall eine attraktive Gewinnquelle. Auch wenn die Renditen von der Bundesnetzagentur reguliert sind, so sind sie doch gesichert. Durch die Übernahme der Netze werden diese Renditen dem Gemeinwohl wieder zur Verfügung stehen.
Darum ist Vattenfall auch daran interessiert, die Verteilnetze weiterhin zu betreiben. Kommunale Netze bedeuten eine regelmäßige Einnahme für Berlin und tragen positiv zum kommunalen Haushalt bei. In Hamburg wurde dies mit konkreten Berechnungen von verschiedenen Gutachtern im Auftrag der Freien Hansestadt Hamburg nachgewiesen. Auch dort steht die Frage der Rekommunalisierung auf der Tagesordnung. Ein aktuelles Gutachten, das der BUND Hamburg für die Initiative Unser Hamburg - Unser Netz bei der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl + Partner in Auftrag gegeben hat, bestätigt, dass sich eine 100% Übernahme in kommunale Hand für die Stadt rechnet. Wirtschaftlich vorteilhaft wirkt sich das zusätzlich durch Aufträge an Handwerker und Dienstleister vor Ort aus.
Beim Stromvertrieb muss der Strom der Berliner Stadtwerke hingegen mit den anderen etwa 250 Stromanbietern konkurrieren. Wichtig ist deshalb, dass diese Sparte angemessen und organisch wächst. Unser Ziel ist nicht von einem Tag auf den anderen Vattenfall als Grundversorger abzulösen. Der Blick nach Hamburg gibt aber große Hoffnung, dass auch in Berlin viele Stromkunden zum kommunalen Anbieter wechseln werden: Beim städtischen Hamburg Energie stieg die Anzahl der StromkundInnen von 20.000 (Jahresanfang 2011) auf mittlerweile 82.000.
Gibt es Gutachten zur Machbarkeit der Stromnetzübernahme?
Nein, soweit wir wissen, nicht. Der Energetisch fordert diese Machbarkeitsstudie schon seit über einem Jahr. Sie ist eine wesentliche Grundlage, in der viele Fragen rund um das Thema Rekommunalisierung beantwortet werden können, z.B. wie hoch wird der Kaufpreis für das Stromnetz sein?
Aber vielleicht liegt ja in den Schubladen der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen eine solche Studie schon. In Hamburg wurden auch erst Ende letzen Jahres zwei Gutachten zum Thema Rekommunalisierung bekannt, die dort ein Jahr unter Verschluss gehalten wurden. Beide zeigen, dass sich eine Rekommunalisierung finanzieren lässt.
Ein Grundsatzgutachten zu den Berliner Energienetzen von der Senatsverwaltung für Wirtschaft wurde jetzt bekannt. Es zeigt sowohl die Vorteile einer Netzübernahme, aber auch den zu erwartenden Kaufpreis auf. Dieses Gutachten finden Sie hier.
Die beiden Hamburger Gutachten von den Beratungsgesellschaften LBD und Becker, Büttner, Held sowie das Gutachten von Rödl + Partner der Initiative Unser Hamburg, unser Netz geben jedoch weitere gute Hinweise auf die Refinanzierbarkeit.
Was passiert mit den Arbeitsplätzen bei Vattenfall?
Eine Rekommunalisierung der Berliner Stromnetze darf nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen gehen. Allen Beschäftigen der Vattenfall-Netzgesellschaft wird deshalb die Übernahme durch die berlineigene Netzgesellschaft angeboten. Alle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen werden übernommen. Die Zahl der Beschäftigten wird während der Laufzeit des Konzessionsvertrags stabil bleiben.
Der bisherige Netzbetreiber Vattenfall ist keineswegs ein Musterarbeitgeber. Gerade Ende 2011 sorgte er wieder für Verunsicherung unter den Beschäftigten durch einen angekündigten Stellenabbau. Auch die Diskussion um die Zukunft von Vattenfall in Deutschland löst bei den Angestellten Unsicherheit aus. Ein am Gemeinwohl orientiertes Unternehmen ist wegen des geringeren Gewinndrucks weit aus beständiger als ein Großkonzern, für den einzelne Geschäftssparten und deren Beschäftigte lediglich Bilanzmasse sind. Die zu errichtenden Unternehmen sollen in Zukunft Arbeitsplätze im Sinne von „Guter Arbeit“ schaffen.
Was sind die Aufgaben des Stadtwerks und der Netzgesellschaft?
Ein Berliner Stadtwerk ist das "Gesicht" der Berliner Stromversorgung. Es versorgt die KundInnen mit Strom aus 100% regenerativen Quellen, baut dazu sukzessive eigene Produktionskapazitäten auf und berät die KundInnen z.B. bei Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen. Die Netzgesellschaft betreibt die Netze und sorgt für die Übertragungskapazitäten.
Dadurch werden regionale Wertschöpfungskreisläufe gestärkt und die dezentrale Erzeugung von Energie vorangebracht. In sozialer Hinsicht sollen den EinwohnerInnen spezielle Angebote für einkommensschwache Haushalte unterbreitet werden.
Die Netzgesellschaft betreibt die Berliner Stromverteilnetze. Für einen ökologischen Umbau der Versorgungsstrukturen hin zu dezentralen Strukturen benötigt die Stadt schnellstmöglich den Umstieg auf intelligente Netze. Diese sind wichtig für die zentrale Steuerung von vielen kleinen dezentralen Anlagen aus Erneuerbaren Energien. Es ist davon auszugehen, dass eine gemeinwohlorientierte Netzgesellschaft diesen Umbau in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für eine schnelle Energiewende im Rahmen der Regulierungsbedingungen schneller umsetzen wird als Netzbetreiber, deren Muttergesellschaften weiterhin für zentrale Großkraftwerke stehen wie z.B. Vattenfall. Auch bei einem möglichen Wegfall des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien kommt den Verteilnetzbetreibern eine Schlüsselrolle zu. Sie entscheiden dann wohl wie schnell dezentrale Erneuerbare Energieanlagen ans Netz gehen.
Das Stadtwerk und die Netzgesellschaft setzen auf einen engen Dialog mit den EinwohnerInnen und bieten weitreichende demokratische Beteiligungsmöglichkeiten sowie ein Höchstmaß an Transparenz.
Nach welchen ökologischen Kriterien wird das Stadtwerk arbeiten?
Aufgaben der Stadtwerke als integrierter Energiedienstleister sind vor allem der Aufbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien, der Verkauf von 100% echtem Ökostrom und die Nutzung von Energieeinsparkapazitäten. Die Stadtwerke unterstützen darüber hinaus private Initiativen für die Energieeinsparung und dezentrale Erzeugung von erneuerbaren Energien als Bürgerkraftwerke.
1. Je weniger Stromverbrauch, desto geringer die Umweltbelastung
Die Stromproduktion sollte möglichst nah an den EnergieverbraucherInnen stattfinden. Dadurch erspart man sich die langen Energietransportwege, die auch immer erhebliche Energieverluste mit sich bringen. Deshalb setzt das Berliner Stadtwerk konsequent auf dezentrale Erneuerbare Energieanlagen in der Region Berlin-Brandenburg.
Weitere Energieeinsparungen sind im Bereich der Gebäudesanierung dringend zu heben. Das Stadtwerk fördert deshalb zum Beispiel Wärmedämmung in Gebäuden. Auch die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte wird unterstützt. Zusätzlich soll das Stadtwerk private, regionale Initiativen bei der Energieeinsparung und Energieerzeugung zur Seite stehen.
2. 100% Ökostrom, je schneller, desto besser
Erzeugt und eingespeist wird schnellstmöglich nur noch erneuerbare Energie, die bei ihrer Produktion keinen nachhaltigen Schaden in der Natur anrichten. Die Beteiligung an der Produktion und Vertrieb von Atomstrom ist ausgeschlossen. Auch Beteiligungen an Kohlekraftwerken bzw. der Verkauf von Strom aus diesen Anlagen sind dem Berliner Stadtwerk nicht erlaubt. Sowohl Atom- als auch Kohlestrom haben nicht nur nachhaltige Auswirkungen auf die Umwelt, sondern sind auch aus vielen sozialen Aspekten nicht vereinbar mit einem nachhaltigen Wirtschaften.
Zur Zeit ist der Anteil erneuerbarer Energien in Berlin verschwindend gering. Für die Übergangszeit direkt nach der Übernahme setzt das Stadtwerk dezentrale KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) ein, die zu einem größtmöglichen Teil mit nachhaltig erzeugten Brennstoffen betrieben werden (z.B. mit Biogas, erzeugt aus Biomüll).
Warum geht es nicht auch um Gas und Fernwärme?
Die Konzessionsverträge für das Gasnetz laufen bereits 2013 aus. Nachdem der Volksentscheid erst zur Bundestagswahl 2013 realisiert werden kann, ist eine Aufnahme in das Volksbegehren nicht möglich.
Dennoch fordern wir den Gas-Konzessionsvertrag mit einer kürzeren Laufzeit als 20 Jahre abzuschließen, sowie Sonderkündigungsregeln aufzunehmen. Damit hat das Land Berlin schon vor 2033 die Option das Gasnetz ebenfalls zu rekommunalisieren.
Die Fernwärmenetze sind einerseits finanziell lukrativ und haben andererseits auch eine große klimapolitische Steuerungsmöglichkeit. Allerdings trifft dies nur zu, wenn man nicht nur über das Netz sondern auch über die Erzeugungsanlagen verfügt. In Berlin steht aber nur das Netz zur Disposition. Die Fernwärmekraftwerke blieben weiterhin bei Vattenfall und würden immer noch u.a. mit Kohle betrieben. Da auch die Zukunft der Fernwärme in einem sinkenden Gebäudewärmemarkt zudem ungewiss ist, hat der Energietisch entschlossen erstmal auf eine Übernahme der Fernwärmenetze zu verzichten. Die Laufzeit des abzuschließenden Gestattungsvertrag (so heißt der Konzessionsvertrag bei Fernwärmenetzen) soll jedoch auf maximal 10 Jahre begrenzt werden.
Warum eine Anstalt öffentlichen Rechts?
Die Organisationsform als Anstalt öffentlichen Rechts gewährleistet die Gemeinwohlorientierung stärker als dies bei privatrechtlichen Formen möglich ist. Zudem erlaubt die körperschaftliche Verselbstständigung mehr Transparenz und eine direktere Mitwirkung der Bevölkerung auch im Vergleich zu üblichen Eigenbetrieben.
Zwei Anstalten sind erforderlich, da das Energiewirtschaftsgesetz die Entflechtung der Energieverteilung gegenüber Erzeugung und Vertrieb vorsieht.
Wer leitet die Stadtwerke und die Netzgesellschaft?
Das Stadtwerk als auch die Netzgesellschaft wird von jeweils einer Geschäftsführung geleitet. Ihr zur Seite steht ein Verwaltungsrat, der sich aus VertreterInnen aus Politik, ArbeitnehmerInnen und direkt gewählte zusammensetzt. Der Verwaltungsrat formuliert dabei Unternehmensrichtlinien und kontrolliert die Geschäftsführung.
Der Verwaltungsrat trifft die grundlegenden Entscheidungen für das Unternehmen und überwacht ihre Umsetzung: Hierzu zählen die Satzung, die Richtlinien für die Geschäftsführung, den Beschluss des jährlichen Wirtschaftsplans, die Bestellung und Anstellung der GeschäftsführerInnen bis zur Wirtschaftsprüfung. Der Verwaltungsrat entscheidet auch über alle anderen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Geschäftsführung zugewiesen sind. Außerdem berät der Verwaltungsrat die Geschäftsführung in ihrem Aufgabenbereich, da er in seiner Zusammensetzung die relevanten Interessen repräsentiert.
Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte und vertritt das Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich. Die Verträge der Geschäftsführung sind befristet. Dies dient der Transparenz und beugt einer faktischen Verselbstständigung der Geschäftsführung vor. Die Geschäftsführung kann, je nach den Anforderungen der einzelnen Unternehmen, aus einer oder mehreren Personen bestehen.
Der Verwaltungsrat hingegen setzt sich zusammen aus sechs direkt gewählten Mitgliedern, sieben BeschäftigtenvertreterInnen und 2 SenatorInnen.
Sechs Mitglieder des Verwaltungsrates werden jeweils von allen EnergieverbraucherInnen direkt gewählt – entsprechende Modelle sind zum Beispiel in der Sozialversicherung und bei Studentenwerken erprobt. Wie dort handelt es sich auch hier um Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die unmittelbar im Interesse der Wahlberechtigten erfüllt werden. Die BeschäftigtenvertreterInnen und jeweils eine StellvertreterIn werden von den Beschäftigten der Anstalt gewählt. Daneben repräsentieren auch die Senatoren für Wirtschaft und Umwelt das öffentliche Interesse und bringen das Fachwissen und die Kompetenzen des Landes Berlin ein. Hinzu kommen sieben VertreterInnen der Beschäftigten, die aus der jeweiligen Anstalt direkt gewählt werden.
Hat die Stadt den nötigen Sachverstand?
Der Betrieb eines Stadtwerkes bzw. einer Netzgesellschaft lässt sich nicht ohne das entsprechende Fachpersonal bewerkstelligen. Deshalb wollen wir möglichst alle Mitarbeiter der Vattenfall Netzgesellschaft bzw. Angestellte aus anderen Sparten von Vattenfall mit in die neu zu errichtende Netzgesellschaft übernehmen. Viele waren bereits zu Bewag-Zeiten für das Land Berlin tätig.
Der Aufbau des Stadtwerkes hingegen kann im Vergleich zur Netzgesellschaft langsamer erfolgen. Wir wollen einen stetig, organisch wachsenden Energiedienstleister in Berlin etablieren, der die Gewinnmaximierung hinter den sozial-ökologischen Zielen anstellt. Dafür wird man entsprechendes Personal finden und einstellen.
Wie steht der Energietisch zur Initiative BürgerEnergie Berlin?
Den Berliner Energietisch und die BürgerEnergie Berlin eG i. Gr. verbinden gemeinsame Ziele: Wir streiten für ein Stromnetz in der Hand von Berlinerinnen und Berlinern. Wir treten ein für eine ökologisch orientierte und demokratisch kontrollierte Energiewirtschaft und für einzukunftsfähiges Stromnetz, das eine 100 Prozent erneuerbare Energieversorgung der Hauptstadt ermöglicht. Die Gewinne aus dem Betrieb des Berliner Stromnetzes sollen regional wirksam werden und zurück in die Stadt, nicht an Vattenfall fließen.
Wir haben uns für unterschiedliche Modelle entschieden, mit denen diese gemeinsamen Ziele erreicht werden können. Der Berliner Energietisch fordert mit einem Volksbegehren u.a. die Rekommunalisierung des Stromnetzes, die BürgerEnergie Berlin eG will Bürgerinnen und Bürger direkt am Netzkauf beteiligen. Eine Kombination beider Modelle hätte juristisch einige Schwierigkeiten beinhaltet, daher beschreiten wir verschiedene Wege.
Beide Initiativen tauschen sich jedoch regelmässig aus und verstehen sich nicht als konkurrierende Kampagnen. Trotz der unterschiedlichen Wege, die unsere Initiativen verfolgen, eint uns das gemeinsame Ziel: Das Berliner Stromnetz gehört in die Hand von Bürgerinnen und Bürgern, nicht in die Hand von Vattenfall oder anderen Kohle- und Atomkonzernen.







