Im Sprint zur Klimahauptstadt - Stellungnahme des Energietisches zum rot-rot-grünen Koalitionsvertrag

 

Das Abgeordnetenhaus hat den neuen und alten Bürgermeister Michael Müller wiedergewählt. Der neue rot-rot-grüne Senat kann seine Arbeit nun aufnehmen. Ein guter Zeitpunkt, um dessen energiepolitisches Programm der nächsten fünf Jahre zu prüfen. Aus Sicht des Berliner Energietisches sind die neuen Leitlinien für das Stromnetz und das landeseigene Stadtwerk besonders interessant. Für eine erfolgreiche Energiewende wegweisend sind zudem die nächsten Schritte gegen Energiearmut und für den Kohleausstieg. Dasselbe gilt für die Frage, wer in Zukunft die Gas- und Fernwärmenetze betreiben soll, schließlich liegen hier große Synergiepotenziale für ein rekommunalisiertes Stromnetz.

 

Das Bonsai-Stadtwerk wächst

Die Große Koalition hat die Berliner Stadtwerke gegründet, nur um sie anschließend so klein wie möglich zu halten. Mit einem Eigenkapital von 10 Millionen Euro wurde es zu Recht als „Bonsai-Stadtwerk“ verhöhnt. Der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag verspricht dagegen, das Stadtwerk als finanzstarken Akteur am Strommarkt zu etablieren und das Stromhandelsverbot aufzuheben. Das Stadtwerk könnte dann deutlich mehr Kunden werben - bislang beziehen nur 2.000 Berliner*innen ihren Strom von dort. Das nötige Eigenkapital soll bis zum Ende der Legislatur, je nach Geschäftstätigkeit, auf bis zu 150 Millionen Euro erhöht werden. Mit diesem Geld soll das Stadtwerk eine Reihe von Aufgaben erfüllen: in die Strom und -Wärmeversorgung investieren; als Energiedienstleister die Modernisierung der öffentlichen Gebäude antreiben; Energieberatungen anbieten sowie weitere Mieterstromprojekte realisieren, für die der Senat zukünftig mit bis zu 10 Mio. Euro bürgt.

Ein durch das Abgeordnetenhaus gewählter Beirat, der nur zur Hälfte mit Abgeordneten besetzt werden darf, soll diese Aktivitäten begleiten und kontrollieren. Durch die Vorgabe externe Experten hinzuziehen, wird der Stadtwerke-Beirat wie der halbjährlich tagende „Steuerungskreis Energiewende“ der Zivilgesellschaft offenstehen. Der Energietisch wird seine Teilnahme an diesen Gremien selbstbewusst einfordern und für weitreichende Transparenzvorschriften und Mitbestimmungsrechte kämpfen. Immerhin werden seine Verdienste im Koalitionsvertrag ausdrücklich anerkannt: „Die Berliner*innen engagieren sich für den Klimaschutz, was nicht zuletzt 600.000 von ihnen beim Volksentscheid Energie gezeigt haben.“ Bei so viel Lob darf nicht vergessen werden, was den Berliner*innen am besagten 3. November 2013 besonders wichtig war: Strom der ökologisch und bezahlbar ist. Ein wichtiges Instrument dafür sind Sozialtarife, für die der Koalitionsvertrag aber nur einen vagen Prüfauftrag formuliert. Damit sich der Wechsel zum Stadtwerk lohnt, dürfen Sozialtarife nicht Sparvorgaben und Gewinninteressen geopfert werden. Einkommensschwache Berliner*innen müssen spürbar entlastet werden.

 

Netze in öffentliche Hand – zu 100 Prozent

Strom- und Gassperren sind die krasseste Form von Energiearmut. Bislang werden Schuldner nicht durch ein funktionierendes Sicherungsnetz aufgefangen, bei dem Versorger, Netzbetreiber, Jobcenter und Sozialämter im Ernstfall kooperieren, um Lösungen für Härtefälle zu finden. Rot-Rot-Grün hat sich das Ziel gesetzt, solche Absperrungen zu verringern. Besser wäre es aber, wenn sie in Zukunft komplett verhindert werden. Ohne die Netzinfrastruktur zu rekommunalisieren und sie anders als Vattenfall sozial verantwortlich zu bewirtschaften, wird dies nicht zu schaffen sein.

Das Vergabeverfahren für das Stromnetz wird womöglich noch in diesem Jahr abgeschlossen. Neben Vattenfall und der Bürgerenergie Berlin hat auch das Land Berlin, über die eigene Gesellschaft Berlin Energie, ein Angebot unterbreitet. Letztere soll nach dem erklärten Willen des neuen Senats das Eigentum am Stromnetz unter allen Umständen erwerben. Im Koalitionsvertrag wird dies erfreulich konsequent festgeschrieben: „Die Koalition strebt eine 100-prozentige Rekommunalisierung des Stromnetzes zum Ertragswert an, unabhängig vom Ausgang des Konzessionsverfahrens.“ Trotz dieser deutlichen Ansage bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang den privaten Bietern Minderheitsbeteiligungen, die Rot-Rot-Grün als Option nennt, angeboten werden. Der Energietisch hat sich stets für ein von den Nutzer*innen demokratisch kontrolliertes Netz ausgesprochen, das allein dem Gemeinwohl der Berliner*innen dient. Dies wird nur sichergestellt, wenn die Netz-Nutzer*innen als demokratische Gemeinschaft die alleinige Kontrolle über das Netz haben. Private Anteilseigner wären nicht wie das Land Berlin dem Allgemeinwohl verpflichtet. Selbst kleine Beteiligungen in Höhe von 5% können genügen, die Geschäftsziele von Allgemeinwohlorientierung in Richtung Rendite-Maximierung zu verlagern.

Neben dem Stromnetz sind auch die Gas- und Wärmenetze tragende Säulen einer nachhaltigen Daseinsvorsorge. Eine solche umfassende Rekommunalisierung könnte mit dem neuen Senat gelingen. Immerhin strebt die neue Koalition nicht nur eine Regulierung der Fernwärmeversorgung an, zum Beispiel über CO2-Grenzwerte, sondern wird auch deren Übernahme prüfen. Der anteilige Erwerb der Gasag ist im ersten Versuch durch Vattenfall und Engie juristisch verhindert worden. Dennoch bekennt sich Rot-Rot-Grün weiterhin zum Rückkauf. Allerdings unter der Voraussetzung, „dass der Kaufpreis nicht über dem Ertragswert liegt, den das Gasnetz im Falle einer konsequenten Klimaschutzpolitik, die Berlin bis 2050 klimaneutral macht, noch hätte.“ Richtig ist, dass der Verbrauch von fossilem Gas deutlich sinken sollte, damit Berlin seine Klimaziele einhalten kann. Allerdings wird das Gasnetz dadurch nicht zwangsläufig nutzlos und unwirtschaftlich. Schließlich ergeben sich in einer intelligenten erneuerbaren Energieversorgung Synergien zwischen Wärme, Gas und Strom. Hier fehlt es der neuen Regierung an Mut und Innovationskraft.

 

Berlin kohlefrei – aber nicht erst 2030

Bis 2050 soll Berlin klimaneutral werden. Unter dieser Leitlinie steht die Energiepolitik des neuen Senats. Dabei folgt er früheren Energiewende-Beschlüssen des Bundestages, die vor der Ratifizierung des neuen Pariser Weltklimavertrags gefällt wurden. Darin wurde bekanntlich das Ziel vorgeben, die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten und möglichst auf 1,5 Grad zu beschränken. Im Enquete-Bericht Neue Energie für Berlin, auf den sich der Koalitionsvertrag wesentlich stützt, konnte diese Korrektur noch nicht berücksichtigt werden. Die in vielerlei Hinsicht fortschrittliche Programmatik der neuen Regierung steht deshalb insgesamt unter dem Vorbehalt, ob sie den Anforderungen einer klimagerechten Energiepolitik wirklich genügt.

Konkret zeigt sich dies bei den Beschlüssen zum Kohleausstieg. Nach dem Ausstieg aus der Braunkohle, den Vattenfall für das Kraftwerk Klingenberg zum Mai 2017 verkündet hat, sollen die drei verbleibenden Steinkohlekraftwerke bis „spätestens 2030“ abgeschaltet werden. Diese vage Formulierung wird nicht ausreichen, um die Berliner Strom- und Wärmeversorgung schnell genug zu dekarbonisieren – wie Berechnungen des New Climate Insitute zu den Pariser Klimazielen zeigen. Sie bleibt auch hinter den aktuellen Forderungen der Grünen Bundespartei zurück, die einen Kohleausstieg bis 2025 fordert. Zwar möchte Rot-Rot-Grün verbindliche Ausstiegsfahrpläne für die Berliner Steinkohle aufstellen, allerdings ist sehr fraglich, ob diese auch über mehrere Legislaturen bestehen bleiben. Ambitionierter Klimaschutz beginnt jetzt und verschiebt die anstehenden Herausforderungen nicht in die Zukunft. Ob sich SPD, Linkspartei und Grüne an diesen Maßstäben messen lassen können, wird sich unter anderem beim angekündigten Wärmegesetz zeigen. Dafür braucht es in erster Linie Konzepte und eine Leitstudie, die den Weg in eine 100 Prozent erneuerbare Wärmeversorgung aufzeigen. Positiv hervorzuheben ist, dass der Senat im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung mit Brandenburg darauf drängen möchte, keine weiteren Tagebaue aufzuschließen. Der neue Kohle-Eigentümer, die Lausitzer Energie Bergbau AG (LEAG), wird sich dagegen mit aller Macht wehren, sofern er mit Gewinnen aus neuen Tagebauen kalkuliert.

Umso wichtiger wird es sein, dass der Energietisch dem neuen Senat weiter auf den Zahn fühlt – gemeinsam mit den anderen Umwelt- und Klimaorganisation der Stadt. Ob es die Neuaufstellung des Stadtwerks oder die Vergabe des Stromnetzes ist, die energiepolitischen Aufgaben bleiben groß und zahlreich. Die Berliner Zivilgesellschaft hat einen Kurswechsel angestoßen. Doch von der klimaneutralen Stadt sind wir noch weit entfernt und wir haben keine Zeit zu verlieren.


 

Uebersicht

 

Übersichten zu den einzelnen Fragen (für den Wortlaut der Antworten siehe Verlinkung unter der Tabellen)

 

Tabelle1

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN 

 

Tabelle2

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN 

 

Tabelle3

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN 

 

Tabelle4

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN

 

Tabelle5

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN 

 

Tabelle6

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN 

 

Tabelle7

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN 

 

Tabelle8

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN

 

Tabelle9

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN

 

Tabelle10

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN

 

Tabelle11

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN

 

Tabelle12

SPD, GRÜNE, LINKE, PIRATEN

 

Wahlprüfsteine 2016 Antworten der Parteien im Wortlaut

1. Wie stehen Sie zur Forderung nach vollständiger (100 Prozent) Rekommunalisierung der Netze Berliner Energienetze? In welchem Jahr soll sie erreicht sein?


SPD:
Wir stehen dafür ein, dass Energie kein Luxus und Spekulationsobjekt wird, sondern die Berlinerinnen und Berliner und auch die Berliner Wirtschaft Zugang zu sauberer, verlässlicher und bezahlbarer Energie haben. Nach den Wasserbetrieben wollen wir auch das Strom- und das Gasnetz sowie die Fernwärmenetze rekommunalisieren.
Hierzu haben wir das Landesunternehmen Berlin Energie gegründet. Wann die Rekommunalisierung für die einzelnen Teilnetze realisiert werden kann, ist vom Ausgang der jeweiligen Konzessionsverfahren abhängig.


GRÜNE:
Wir wollen die Energienetze im Sinne der Energiewende nutzbar machen. Dazu soll das Stromnetz vom Land Berlin zusammen mit der Genossenschaft BürgerEnergie Berlin übernommen werden. Wenn es im laufenden Verfahren oder nach möglichem
Abbruch dazu in der neuen Legislaturperiode Spielräume gibt, werden wir diese nutzen.
• Sofern eine Rekommunalisierung aus ökologischer Sicht sinnvoll ist, die Finanzierbarkeit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmen, streben wir auch eine Übernahme der Netze für Gas und Wärme an. Beim Gasnetz sollte z.B. eine Rekommunalisierung erfolgen, wenn der Kaufpreis den Ertragswert nicht übersteigt. Dieser wird aber wohl auch infolge einer konsequenten Klimapolitik zukünftig sinken.


LINKE:
DIE LINKE. Berlin tritt für die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze möglichst in der kommenden Wahlperiode ein, damit statt privater Renditeziele die energie-, wirtschafts-, sozial-und demokratiepolitischen Ziele des Landes bestimmend für die Geschäftspolitik der Netzbetreiber werden. Die Strom-und Gasnetzewollen wir im Rahmen der laufenden Konzessionsverfahren rekommunalisieren. Bei den Fernwärmenetzen, die nicht im Rahmen eines Konzessionsverfahrens vergeben werden, sollte das Ergebnis der Feststellungsklage zur Endschaftsklausel des alten Konzessionsvertrages Strom und Wärme abgewartet werden und eine Prüfung hinsichtlich des Zustandes und des Wertes der Wärmenetze erfolgen um keine überhöhten Preise zu zahlen.


Piraten:
Wir halten die Privatisierung von Infrastruktur für einen schlimmen Fehler der neoliberalen Denkweise der 1990er Jahre, den wir unverzüglich korrigieren wollen.
Die PIRATEN haben sich klar dafür eingesetzt, dass Berlin Energie die aktuelle Vergaberunde der Stromkonzession für sich entscheidet. Das wurde aber von der großen Koalition durch die Gestaltung dieses Eigenbetriebs verhindert. Wenn das Stromnetz bei Vattenfall verbleiben sollte, setzen wir uns dafür ein, dass das Land Berlin die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin möglichst bald, nach dem Beispiel der BWB, zurückkauft.
Beim Gasnetz unterstützen wir ebenfalls die Konzessionsvergabe an Berlin Energie oder hilfsweise den Kauf der NBB von der GASAG.

2. Wie bewerten Sie die Realisierung der Verfahren zur Vergabe der Konzessionen für a) die Stromverteilungsnetze – vor allem in Hinblick auf die Geheimhaltung der Vergabekriterien – und b) für die Gasverteilungsnetze politisch? Wie soll garantiert werden, dass die Stadtziele (Berlin klimaneutral 2050, Lokale Agenda 21) umgesetzt werden?


SPD:(siehe 3)


GRÜNE:
a) Das Konzessionsverfahren um das Stromnetz wurde vom Senat auf den Bewerber Vattenfall zugeschnitten und diskriminiert damit solche Bewerber wie die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin. Zudem verzichtete der Senat im Interesse des
Bewerbers Vattenfall auf eine Mehrheitsbeteiligung beim Stromnetz. Dem ganzen Verfahren fehlte es an Transparenz – die Vergabekriterien hätten öffentlich diskutiert werden können.
b) Der Senat hatte sich mit einer eigens dazu gegründeten landeseigenen „Berlin-Energie“ am Konzessionsverfahren um das Gasnetz beworben und ist damit vor Gericht gescheitert. Die Gesellschaft war als bloßer „Platzhalter“ ohne eigenständige
wirtschaftliche Tätigkeit vorgeschoben worden. Damit verzögerte sich auch das Konzessionsverfahren um das Stromnetz, die Verfahrensbriefe mussten angepasst und „Berlin-Energie“ als Eigenbetrieb umgewandelt werden. Der Senat sollte jetzt auf die GASAG zugehen, um den aussichtslosen und teuren Rechtsstreit zu beenden. Die Stadtziele (Berlin klimaneutral 2050, Lokale Agenda 21) können nur im Rahmen einer breiten Beteiligung vor allem der Bevölkerung (Energiewende von unten, d.h. von allen für alle) erreicht werden. Das hatte das Ergebnis des Volksentscheids „Neue Energie für Berlin“ bereits klar aufgezeigt; daher wollen wir auf dieser Dynamik weiter aufbauen und durch einen entsprechenden Zugriff auf die Netze „die Energiewende in die Hände der Berliner*innen legen“.

LINKE:
Der aktuelle Senat ist dabei, die sich durch die Neuvergabe der Konzessionen für das Strom-und das Gasnetz ergebende Gelegenheit zur Rekommunalisierung aufgrund von Verfahrensfehlern, Uneinigkeit und fehlendem Interesse leichtfertig zu verspielen. Die Gasnetzvergabe liegt bereits bei Gericht und bei der Stromnetzvergabe ist mit ähnlichen Rechtsproblemen zu rechnen. DIE LINKE. Berlinhat mit der Neuausschreibung des Stromnetzes und der rechtssicheren Aufstellung des landeseigenen Bewerbers für den Betrieb der Netze „BerlinEnergie“ eine Möglichkeit aufgezeigt, bisherige Fehler zu korrigieren (siehe u.a. Antrag „Stromnetz neu ausschreiben“, Drs. 17/2209). Stattdessen beschloss der Senat die Weiterführung des Stromnetzverfahrens und hat damit die Position des Landes ohne Not geschwächt. Für das Gasnetz ist die Möglichkeit einer Neuausschreibung aufgrund der verfahrenen Situation ernsthaft zu prüfen.
DIE LINKE. Berlintritt für weitgehende Transparenz im Vergabeverfahren ein (siehe z.B. Drs. 17/0978 „Öffentliche Debatte um die Zukunft der Energienetze ermöglichen“) Bei der jüngst erfolgten Neufassung des Vergabebriefs nach der Rücksetzung des Verfahrens und der Bekanntgabe des Senatsbeschlusses zur 50/50-Kooperation mit Vattenfall wurden die Kriterien und deren Gewichtung in die Anlagen verschoben und nicht mitveröffentlicht. Diese Nicht-Veröffentlichung der Vergabekriterien legt die Vermutung nahe, dass die Kriterien sehr stark an dem beabsichtigten Deal mit Vattenfall ausgerichtet wurden und durch die Geheimhaltung öffentliche Kritik behindert werden soll. Die gegenüber der Presse geäußerte Begründung des Senats, der auf ein Urteil des BGH vom Dezember 2013 verweist, ist für uns nicht nachvollziehbar. In der Urteilsbegründung in Sachen Stromnetz Heiligenhafen steht lediglich, dass die Bewerber um die Konzession rechtzeitig über die Kriterien und ihre Gewichtung informiert werden müssen. Von einer erforderlichen Geheimhaltung ist da keine Rede (Urteil Stromnetz Heiligenhafen, 17.12.2013).
Der Beschluss des Abgeordnetenhauses über eine „Lokale Agenda 21 für Berlin“ vom Juni 2006 mit seinem Kapitel V Energie-und Klimaschutzpolitik ist zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren.


Piraten:
Die Konzessionsvergabeverfahren müssen transparent und überprüfbar werden, sie dürfen nur zwei Ziele verfolgen: Die Versorgungssicherheit der Energienutzer_innen und die Erreichung der Klimaziele.
Gerade dem Gasnetz kommt eine wachsende Bedeutung als Speichermedium für methanisierten Wasserstoff, der mit der Überproduktion von erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird, zu. Darauf muss das Gasnetz optimiert werden.
Die Versorgung mit Ladesäulen für die Elektromobilität, auch mit Schnelladesäulen, muss im Sinne der klimaneutralen Verkehrswende dringend verbessert werden.

3. Wie stehen Sie zu den vom Senat beschlossenen Kooperationsmodellen (Vattenfall, Eon)?

SPD:
Antwort auf die Fragen 2 und 3: Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Konzessionierungsverfahren ergibt sich die Chance, die Energieinfrastruktur der Stadt (Strom, Gas, Wärme) in Richtung einer nachhaltigen urbanen Energieversorgung in der Hand eines integrierten Berliner Stadtwerkes im 100 Prozent Landeseigentum neu zu gestalten. Daher setzen wir uns für die vollständige Rekommunalisierung der Gas- und Stromnetze ein.


GRÜNE:
• Das Ergebnis der seit Sommer 2015 geführten Geheimgespräche mit den beiden ausgewählten möglichen industriellen Partnern E.ON und Vattenfall ist, dass die ursprünglich von der SPD lautstark geforderte Rekommunalisierung der Energienetze
nicht stattfinden wird, weil der Senat mit den beiden Atomstromkonzernen Partnerschaften vereinbart hat. Hinzu kommt, dass die Energiekonzerne sich als Anteilseigner aus Konkurrenzgründen – wie bei der GASAG geschehen – gegenseitig blockieren.
• Die landeseigene Berlin Energie hat mit der privaten Edis AG, der Regionaltochter von E.ON, eine Kooperation beim Stromnetzbetrieb für den Erfolgsfall der Konzessionsvergabe vereinbart. Damit wird es keine Rekommunalisierung beim
Stromnetz geben, sondern E.ON bekommt einen Fuß in die Tür zum Berliner Stromnetz.
• Parallel hat das Land mit dem GASAG-Anteilseigner E.ON eine industrielle Partnerschaft für die künftige Gasversorgung Berlins vereinbart. Dieser Deal ist schlecht für das Klima, weil der Senat überhöhte Preise an die beiden anderen
GASAG-Anteilseigner Vattenfall und Engie für einen Einstieg in den Erdgashandel zahlen will, statt selbst ein starkes Klimastadtwerk aufzubauen, das in erneuerbare Energien und Energieeffizienz investiert. Und er ist schlecht für die GASAG, die in einen Berliner, einen Brandenburger und einen Netzteil zerschlagen werden soll.
• Wir Grüne lehnen derartige Public-Private-Partnerships des Landes mit den großen Kohle- und Atomkonzernen ab, die damit wichtige Investitionen blockieren können.

 

LINKE:
DIE LINKE. Berlinlehnt die vom Senat beabsichtigte Kooperation mit Vattenfall beim Stromnetz und mit E.On beim Gasnetz ab. Mit diesen Beschlüssen hat sich der Senat vom Ziel einer vollständigen Rekommunalisierung verabschiedet.
Ausgangspunkt von Verhandlungen ist die Herstellung einer geeinten Position des Senats, die aus unserer Sicht nur das Ziel der hundertprozentigen Rekommunalisierung sein kann.

 

Piraten:
PPPs halten wir für einen erwiesenen Fehler und ein überholtes Modell. Die kommunale Daseinsvorsorge lässt sich nicht dem Gewinnerziehlungsansatz privater Unternehmen unterwerfen.

 

4. Wie soll die Transparenz zum Zustand der Energienetze, der betrieblichen Kostenstrukturen und zur Auslastung der bestehenden Kapazitäten, der Investitionen, der energiepolitischen Entscheidungskriterien und -prozesse in den Unternehmen der Berliner Energieerzeugung und des Netzbetriebes gewährleistet werden?

 

SPD:
Die SPD setzt sich für größtmögliche Transparenz ein. Im Internet finden sich zahlreiche Dokumente zum Vergabeverfahren und zum Zustand der Netze (z.B. die Verfahrensbriefe, Angaben zum Konzessionsgebiet) unter: https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/artikel.7376.php https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/artikel.7370.php

 

GRÜNE:
• Durch Absicherung starker Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte für die Verbraucher*innen sowie die Nutzung des politischen, ökologischen und unternehmerischen Engagements der Bürgerenergiegenossenschaft

 

LINKE:
Rekommunalisierung alleine reicht nicht aus, wir wollen auch die Demokratisierung der Energieversorgung. Dazu gehören Initiativrechte für Bürger*innen und Beiräte sowie Transparenzverpflichtungen bei einem künftigen öffentlichen Energienetzbetreiber und beim Stadtwerk. Soweit keine gesetzlichen oder wirtschaftlichen Gründe (aufgrund des Wettbewerbs) dem entgegenstehen, sind Dokumente, Tagesordnungen und Beschlüsse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei der Konzessionsvergabe für den Betrieb der Netze sollen Transparenz und Beiratsrechte berücksichtigt werden.

 

Piraten:
Als kommunale Betriebe unterlägen die Energienetze der Informationsfreiheit, sodass alle Interessierten diese Daten abfragen können. Aktuelle Berichte müssen auf der Open-Data-Plattform des Landes Berlin der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

 

Stadtwerk


5. Welche konkreten Schritte sollen in der nächsten Legislaturperiode gegangen werden, um a) dem Stadtwerk zu ermöglichen, als Ökoenergiehändler zu fungieren und b) das Stadtwerk als integrierten Energiedienstleister auszubauen? Dabei interessieren vor allem der Aufbau von Produktions- und Vertriebskapazitäten für erneuerbare Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung von Energieeinsparpotentialen.


SPD:
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wollte schon in dieser Legislaturperiode das Stadtwerk wirtschaftlich erfolgreicher aufstellen. Bisher scheiterte dieser Plan am Widerstand der CDU-Fraktion. In der nächsten Legislaturperiode werden wir uns dafür einsetzen, dass das Berliner Stadtwerk nach dem sogenannten „Berliner Modell“ weiterentwickelt wird. Das Stadtwerk soll zusätzlich zum Handel mit selbst produzierten Strom aus Solar- und Windkraft, die Möglichkeit erhalten, Handel mit zugekauftem Strom zu betreiben.
Für dieses Modell muss zunächst die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dafür setzen wir uns ein. Ziel ist, dass jede Berlinerin und jeder Berliner beim Stadtwerk Kunde werden kann. Das Modell „Berliner Mieterstrom“ der Berliner Stadtwerke wollen wir weiter ausbauen.


GRÜNE:
• Grundsätzlich wollen wir die Installation eines starken Berliner Klimastadtwerkes, dessen Nukleus die bereits bestehenden Berliner Stadtwerke sind sollen. Für den Aufbau fordern wir die schrittweise Ausstattung mit 500 Mio. Euro Eigenkapital.
Zudem wollen wir die Aktivitäten in den zu gründenden Tochterunternehmen „Berlin Energie Erneuerbar“ und „Berlin Energie Effizienz“ ausbauen.
a) Aufgaben und Ziele der Berlin Energie Erneuerbar: Ausbau der Energieerzeugung unter Nutzung von erneuerbaren und klimafreundlichen Energiequellen – vor allem PV, Windkraft und Biomasse (Landesunternehmen wie BSR, BWB und Stadtgüter
beteiligen sich, bringen ihre Erzeugungskapazitäten ein).
b) Aufgaben und Ziele der Berlin Energie Effizienz: Energetische Modernisierung öffentlicher Gebäude (auch als Contractor bzw. im Intracting für die Gebäudeeigentümer), Aufbau und Betrieb dezentraler Wärmenetze außerhalb des Fernwärmenetzes unter Nutzung von BHKW, Wärmepumpen und Speichern, Direktvertrieb von Nahwärme und Strom sowie Energieberatung von Haushalten, um Stromabschaltungen zu vermeiden (Berliner Immobilien-Management-Gesellschaft (BIM) und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften beteiligen sich, bringen ihre Projekte und Aktivitäten ein)

 

LINKE:
Aufgrund der von der SPD-CDU-Koalition beschlossenen gesetzlichen Beschränkungen ist das Stadtwerk zu einem Nischendasein verdammt. Denn es darf nur selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Energien vermarkten, nicht aber mit Strom handeln. Unter diesen Bedingungen kann sich das Stadtwerk nicht wirtschaftlich entwickeln und aktiv um Kunden werben. Daher müssen die gesetzlichen Beschränkungen beseitigt werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion DIE LINKE.im Abgeordnetenhaus gestellt. (Drucksache 17/1930)
Eine erweiterte Kundenbasis vergrößert auch die Möglichkeiten des Stadtwerks Energiedienstleistungen anzubieten und zur Energieeinsparung beizutragen. Neben dem Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien vor allem in der Stadt unddem Vertrieb des Stroms soll das Stadtwerk auch Energiesparberatungen und Energiedienstleistungen anbieten. Die Enquete-Kommission „neue Energie für Berlin“ hat hierzu zahlreiche Vorschläge gemacht, die wir
unterstützen. Um den Ausbau des Stadtwerks zu ermöglichen, wollen wir dem Stadtwerk ausreichend Eigenkapital (d.h. in mindestens zweistelliger Millionenhöhe) zur Verfügung stellen.

 

Piraten:
Die Produktionskapazität sollte vor allem dadurch erhöht werden, dass Grundstücke und Dächer in öffentlichem Besitz für kleine, dezentrale Photovoltaik-, Windkraft- oder Aufwindkraftwerke zur Verfügung gestellt werden. Als kommunaler Netzbetreiber sollte die Berlin Energie Verbraucher_innen und Großkunden niedrigschwellig und aufsuchend zu Energieeffizienz und -einsparungspotentialen beraten.

 

6. Wie sollen die demokratische Kontrolle und Mitbestimmung der Beschäftigten, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der gewählten Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses für das Stadtwerk ausgebaut werden?


SPD:
Die demokratische Kontrolle über das Stadtwerk wird über das Abgeordnetenhaus sichergestellt, ggf. kann zur Erhöhung der Transparenz ein spezieller öffentlich tagender Ausschuss für Energiefragen eingerichtet werden. Die Berliner Stadtwerke GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe und hat neben der Geschäftsführung einen Beirat, der die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat berät. Die 15 Beirats-Mitglieder werden von allen Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses bestellt. Es sind bereits heute Bürgervertreter/innen neben Abgeordneten im Beirat vertreten. Damit wird ein hohes Maß an Expertise und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt.

 

GRÜNE:
• Wir wollen starke Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten für die Berliner*innen, auch um die Aktivitäten des Stadtwerks kontrollieren zu können.
• Die Berliner*innen sollen sich auch finanziell am Stadtwerk mit den entsprechenden Mitsprache- und Mitentscheidungsmöglichkeiten beteiligen können.

 

LINKE:
DIE LINKE. Berlinunterstützt die Forderungen für mehr Transparenz und Mitbestimmung durch Beschäftigte, Verbraucher*innen und Abgeordnete im Verwaltungsrat des Stadtwerkes. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Initiativrecht für Vorschläge der Berliner Verbraucher*innen zu. Die in der Antwort zur Frage 4 genannten Initiativrechte und Transparenzverpflichtungen sollen auch für das Stadtwerk gelten.

 

Piraten:
Dem Aufsichtsrat der Berlin Energie müssen alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses sowie Vertreter_innen der Beschäftigten, der Verbraucher_innen sowie der Auszubildenden angehören. Das Gremium sollte geschlechterparitätisch besetzt werden.

 

7. Wie soll die in der Stadt bestehende Energiearmut konsequent bekämpft und künftig vermieden werden?

SPD:
Die Fragen einer solidarischen Gesellschaft stellen sich auch in Bezug auf den Umgang mit Armut im Allgemeinen und Energiearmut im Speziellen. Analog zum Verfahren mit den Berliner Wasserbetrieben vertritt die Berliner SPD die Position, dass die Rekommunalisierung der Energiebetriebe politischen Handlungsspielraum zurückholt, damit arme Haushalte nicht an den Rand gedrängt werden und individuelle Lösungen gesucht werden können. Ziel ist, dass jede Berlinerin und jeder Berliner einen Zugang zu Strom und Wasser hat. Energiepreise brauchen demokratische Kontrolle.

 

Grüne:
• Das Stadtwerk soll durch Energieeinsparung und Energieberatung helfen, Energiearmut entgegenzuwirken; außerdem bietet das öffentliche Stadtwerk die Chance, Gewinne für eine soziale Energiewende zu nutzen.
• zusätzlich soll eine unabhängige Energieschlichtungsstelle eingerichtet werden, um Stromabschaltungen zu verhindern

LINKE:
Energiearmut ist nicht von allgemeiner Armut zu trennen. Steigende Energiearmut hat ihre Ursachen daher im Wesentlichen in stagnierenden oder sinkenden Einkommen. Ohne eine gerechtere Verteilung von Einkommen und besseren Sozialsicherungssystemen ist der Energiearmut daher nicht beizukommen. Gleichzeitig muss aber auch die Belastung durch steigende Strompreise gesenkt werden. DIE LINKE. Berlin hat hierzu Vorschläge gemacht (u.a. Einführung einer Strompreisaufsicht, Einschränkung der Industrierabatte, Senkung der Stromsteuer für private Haushalte, soziale Tarifgestaltung).
In Berlin wollen wir die Energiesparberatung ausbauen und ärmere Haushalte bei der Anschaffung energieeffizienter Neugeräte mit einer „Abwrackprämie“ unterstützen.
Besonders von Energiearmut betroffen sind Haushalte, denen die Strom- oder die Gasversorgung abgestellt wurde, weil sie ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen konnten. Solche Versorgungssperren betreffen in Berlin über 15.000 Haushalte bei Strom und über 2.000 Haushalte bei Gas. Die Versorgung mit Energie ist jedoch Grundvoraussetzung für menschenwürdiges Wohnen. Wir treten daher für ein Verbot von Strom- und Gassperren bei Privathaushalten ein. Solange es kein solches Verbot gibt muss zumindest die Beachtung der Härtefallregelung sichergestellt werden. Hierzu sind Gespräche mit dem Netzbetreiber und dem Grundversorger zu führen.

Piraten:
Die Verfügbarkeit von Energie gehört zur Existenzgrundlage und muss für alle Einwohner_innen der Stadt garantiert werden. Strom- und Gasabschaltungen wegen nicht bezahlter Rechnungen, zum Beispiel wegen Sanktionierung durch die Arbeitsagenturen, werden nicht durchgeführt.

 

Allgemein


8. Wie stehen Sie zum Ziel des Berliner Energietisches und vieler zivilgesellschaftlicher Initiativen in unserer Stadt, langfristig die Energieversorgung Berlins zu 100 Prozent auf der Grundlage dezentral erzeugter erneuerbarer Energien zu verwirklichen? Was soll dazu in der kommenden Legislaturperiode konkret erreicht werden?


SPD:
Die SPD-Fraktion setzt sich seit Jahren für eine nachhaltige Energieversorgung und -nutzung ein. Hierzu wurden verschiedene Initiativen zum Klimaschutz im Abgeordnetenhaus beschlossen, unter anderem das Berliner Energiewendegesetz und das Berliner Klimaschutzprogramm. Ziel ist, Berlin bis 2050 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln. Langfristig soll sich Berlin zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgen.

 

Grüne:
• Wir unterstützen das vollumfänglich, das Ziel wird u.a. durch unser starkes Klimastadtwerk (Bereich Berlin Energie Erneuerbar), die massive schrittweise Erhöhung des Eigenkapitals, verbunden mit Investitionen in Anlagen zur dezentralen
Erzeugung und einen Fokus für Mieterstromprojekte erreicht.

 

LINKE:
DIE LINKE. Berlinteilt das Ziel einer Energieversorgung Berlins zu 100% aus vor allem regional –Berlin und Umland –erzeugten Erneuerbaren Energien. Hierfür ist es notwendig neben der Senkung des Energieverbrauchs, auch in Berlin den Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien endlich voranzubringen. Aufgrund der städtischen Bedingungen wird dies vor allem die Photovoltaik
sein. Deren Möglichkeiten bleiben in Berlin bislang weitgehend ungenutzt, obwohl bis zu 25 Prozent des Berliner Stromverbrauchs von Solaranlagen auf den Dächern der Stadt produziert werden könnten. Heute ist es noch weniger als ein Prozent. Auch auf öffentlichen Gebäuden stagniert der Ausbau der Solarenergie. Wir wollen Solaranlagen auf allen geeigneten öffentlichen Gebäuden installieren und haben das schon seit 2006 im Programm "Weg von fossilen Energieträgern -Umweltschutz schafft Arbeit"gefordert. Außerdem sollen private Eigentümer für Mieterstrommodelle gewonnen werden. Eine besondere Rolle wird hierbei das Stadtwerk einnehmen. Öffentliche Gebäude sind auf ihre Eignung als Standorte von KWK-Anlagen zu prüfen. Die in Berlin entstehenden biogenen Reststoffe wollen wir effektiver nutzen. Aus der Braunkohlenutzung soll Berlin bis 2020 und aus der Steinkohlenutzung bis spätestens 2030aussteigen. Hierzu sind verbindliche Vereinbarungen mit Vattenfall abzuschließen. Im BEK und im einstimmig angenommenen Abschlussbericht der Enquete-Kommission sind zahlreiche Vorschläge zur Nutzung erneuerbarer Energien enthalten. Sie müssen nun auch umgesetzt werden.
Die Möglichkeiten, die Versorgung Berlins mit Erneuerbaren Energien auszubauen, hängen auch von bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Im Bundesrat soll das Land Berlin im Rahmen der geplanten EEG-Novelle daher gegen die geplanten Einschränkungen beim Ausbau Erneuerbarer Energien auftreten (z.B. 52GW-Deckel bei der Photovoltaik).
Darüber hinaus müssen wir mehr erneuerbare Energien in die Wärmeversorgung bringen. Ein Schwerpunkt im Wärmebereich ist in den nächsten Jahren der Ersatz der in Berlin noch zahlreich vorhandenen Ölheizungen. Außerdem unterstützen wir die Empfehlung der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“, das Fernwärmenetz hinsichtlich der CO2-Kennwerte der durchgeleiteten Wärme, der Einspeisung Dritter in das Fernwärmenetzund der Preise zu regulieren.

 

Piraten:
Siehe oben, wir unterstützen die Ziele vollumfänglich und werden auch in der nächsten Legislaturperiode alles zu deren Durchsetzung unternehmen, was in unserer Macht steht.

 

9. Welche energiepolitischen Maßnahmen halten Sie für die nächste Legislaturperiode für unumgänglich, um
a) das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm,
b) die Ziele des Energiewendegesetzes und
c) die Empfehlungen der Enquetekommission „Neue Energie für Berlin“ umzusetzen?

 

SPD:
Die SPD steht hinter den Zielen, die im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, im Energiewendegesetz und in den Empfehlungen der Enquete Kommission festgehalten wurden. Einige Ziele herauszuheben, würde bedeuten, nicht alle umsetzen zu wollen.

 

GRÜNE:
a) Ein Nachtragshaushalt für 2017 muss für die Finanzierung der Vorschläge gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode beschlossen werden. Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/19 sind dann mindestens die jetzt schon veranschlagten
Kosten zu berücksichtigen. Wir brauchen daneben auch einen zeitlichen Fahrplan für die stufenweise Reduzierung der CO2-Emissionen. Für die erforderliche Beschleunigung der energetischen Sanierung des öffentlichen Gebäudebestandes haben wir bereits konkrete Vorschläge in den Beratungen des Doppelhaushalts 2016/17 unterbreitet (zusammen mit weiteren Energiewende-Investitionen insgesamt 57 Mio. €); nun gilt es, die Vorschläge für die neue Legislaturperiode neu auszuhandeln und umzusetzen. Daneben gilt es, die Institutionalisierung von Energiewende, Klimaneutralität und Monitoring konkret voranzutreiben, u.a. auch durch Bündelung der Zuständigkeiten in einem Senatsressort, den beschleunigten Aufbau des Monitorings sowie entsprechende Ausstattung – personell wie finanziell –auch in den Bezirken.
b) Der Senat hat auf wichtige Klimaschutzprobleme keine Antworten und scheut sich wie bei der energetischen Gebäudesanierung auch im Wohnungssektor und im Verkehrsbereich vor den Auseinandersetzungen mit verschiedenen
Interessengruppen. Auch ist kein Paragraf dieses Gesetzes einklagbar. Wir wollen dafür sorgen, dass bis spätestens 2030 der Ausstieg aus der Kohleverstromung und -wärmegewinnung in Berlin vollzogen wird und dass das Land Berlin der Verdrängung einkommensschwacher Haushalte durch energetische Modernisierungsmaßnahmen entgegenwirkt (siehe auch die Änderungsanträge unserer AGH-Fraktion zum Gesetz). Mit einem Wärmegesetz wollen wir absichern, dass CO2-Grenzwerte für die Fernwärmeversorgung festgelegt und damit die Kohle schrittweise aus dem Markt gedrängt wird.
c) Wir werden verhindern, dass die vielen guten Vorschläge der Enquete-Kommission in der Schublade des Senats verschwinden; stattdessen soll das Land entsprechend den Empfehlungen einen radikalen Klimaschutz-Kurs einschlagen. Wir Grüne wollen dieses wirtschaftliche Potential, das ambitionierter Klimaschutz bietet, endlich für Berlin nutzen. Wir wollen den Klimaschutz deshalb auch ins Zentrum einer neuen Investitions-und Wirtschaftsstrategie für Berlin rücken. Dazu werden wir möglichst hohe zusätzliche Investitionen für die Energiewende mobilisieren, ein starkes Stadtwerk auf die Beine stellen, den Kohleausstieg verbindlich machen, die energetische Gebäudesanierung voranbringen und sozial gestalten sowie die Energienetze für die Energiewende besser nutzbar machen. Die auch von uns initiierten und mitgetragenen Empfehlungen aus dem Abschlussbericht Kapitel I – IV sind für uns richtungsweisende Handlungsempfehlungen.

 

LINKE:
Zur Umsetzung der in den genannten Programmen und Gesetzen genannten konkreten energiepolitischen Maßnahmen sind die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel sowie die Schaffung geeigneter Strukturen (beispielsweise Bündelung der Kompetenzen in einer Senatsverwaltung oder die Schaffung einer Stabsstelle Energiewende in der Staatskanzlei) zentral, damit Verwaltungen nicht gegeneinander arbeiten und sich blockieren. Sonst bleibt es bei schönen Sonntagsreden über die Klimaneutralität.
Zu den zentralen konkreten Maßnahmen, die in den nächsten fünf Jahren angegangen werden sollen, gehören die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik, der Ersatz der Ölheizungen in der Stadt, ein Ausstiegsfahrplan aus der Kohlenutzung, die Entwicklung des Stadtwerks zu einem handlungsfähigen Akteur sowie der Schutz der Mieterinnen und Mieter bzw. Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Mieterhöhungen und überhöhte Energiepreise.

 

Piraten:
Rekommunalisierung der Energienetze, deutliche Erhöhung der Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern in Berlin durch Beratung und zusätzliche Förderung on top, Erschließung von Speichermöglichkeiten für Stromüberproduktion z.B. im Gasnetz, deutlicher Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur.

 

10. Wie sollen eine sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung und die Förderung zur Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte für Menschen mit geringem Einkommen ausgestaltet und gesichert werden?


SPD:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, energetische Gebäudesanierungen so zu gestalten, dass Menschen mit geringem Einkommen hiervon nicht negativ betroffen sind. Ziel ist es, dass nach erfolgter Sanierung Betriebskosten gespart werden. Mindestens soll aber eine warmmietneutrale Sanierung der Gebäude erreicht werden. Die Neuanschaffung von Haushaltsgeräten entzieht sich dem staatlichen Einfluss. Es ist zu beobachten, dass von der Bevölkerung sparsame Geräte bevorzugt werden, weil sie geringere Energiekosten nach sich ziehen. Zusätzlich ist vorstellbar, dass das Berliner Stadtwerk hierzu eine Klimaschutz-Aufklärungskampagne startet.

Grüne:
• Die energetische Modernisierung des Wohngebäudebestandes muss durch verschiedene Maßnahmen forciert und sozial gestaltet werden.
◦ Mit einem „Förderprogramm Heizkostenbremse“ wollen wir gezielt Energiesparmaßnahmen an Gebäuden fördern, von denen auch die Mieterinnen und Mieter profitieren
◦ Wenn energetische Ziele auf Quartiersebene definiert werden, kann gezielt dort angesetzt werden, wo Effekte am einfachsten und günstigsten zu erreichen sind. Diese Ansätze werden durch Förderprogramme und Sanierungsmanager sowie die Einbindung der Akteure unterstützt.
◦ Eine möglichst warmmietenneutrale Umsetzung energetischer Modernisierungen sollte durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen und andere dem Gemeinwohl verpflichtete Wohnungsgesellschaften, -genossenschaften und -projekte abgesichert werden. Daneben setzen wir uns für eine Reform des Mietrechts ein. Unser Ziel ist die Umstellung auf die Systematik eines nachhaltigkeitsorientierten Mietspiegels, mit der die energetische Sanierung umfassender und deutlich schneller als bisher vorangetrieben werden kann. Für Haushalte mit kleinen Einkommen sollten zudem durch entsprechende
Förderung energetische Modernisierungen möglichst warmmietenneutral erfolgen, um eine Verdrängung zu verhindern. Um das zu erreichen, werden wir zusätzlich zur angestrebten Reform des Mietrechts das kommunale Satzungsrecht für Sanierungsgebiete und die damit verbundenen Eingriffsrechte der Bezirke dafür nutzen.
• Wir unterstützen das vom BMUB geförderte Projekt von Caritas und eaD (ursprünglich „Stromsparcheck PLUS“) und treten für eine Verstetigung, ggf. mit Landeszuschüssen (z.B. für den Kühlschranktausch) sowie die Einbeziehung aller Jobcenter in Berlin auch bei den Qualifizierungsmaßnahmen für die Energieberater ein (siehe Antrag unserer AGH-Fraktion DS 17/2086).

 

LINKE:
Energetische Sanierungen dürfen nicht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehen. Aufgrund der „Modernisierungsumlage“ können Vermieterinnen und Vermieter derzeit bis zu elf Prozent ihrer
Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass die Modernisierungsumlage abgeschafft und in den Mietspiegel integriert wird. In Berlin wollen wir zum Beispiel durch den Milieuschutz Einfluss auf durchgeführte Sanierungsmaßnahmen nehmen und dadurch die Modernisierungsumlage senken. Förderprogramme sollen auf bestimmte Quartiere ausgerichtet werden und so gestaltet sein, dass sie warmmietneutrale Sanierungen besonders unterstützen. Außerdem wollen wir verhindern, dass Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV oder anderen Transferleistungen aufgrund energetischer Modernisierungen umziehen müssen, weil ihre Wohnungen nach der Sanierung plötzlich die Miet-Obergrenze überschreiten. Dafür müssen die Richtlinien der Jobcenter entsprechend geändert werden.
Zur Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte in ärmeren Haushalten gibt es bereits ein bundesweites Förderprogramm für dessen Ausweitung wir eintreten. Die Förderung aus dem bestehenden Programm könnte Berlin aufstocken. Darüber hinaus sollte die Nutzung bestehender Förderprogramme durch verbesserte Bekanntmachung erhöht werden.

 

Piraten:
Die Verknüpfung von energetischer Sanierung und sinnlosen Luxussanierungen muss verunmöglicht werden. Die Mietpreiserhöhung muss auf die tatsächlich eingesparten Energiekosten beschränkt werden. Für darüber hinausgehende Investitionen oder Neuanschaffungen müssen wir über Förderprogramme nachdenken.

 

11. Wie sollen die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten in allen Unternehmen der Berliner Energieerzeugung und des Netzbetriebes geregelt und ihre soziale Sicherheit garantiert werden? Es interessieren insbesondere Ihre Positionen zum Vergabegesetz für öffentliche Aufträge, zum Flächentarifvertrag und so auch zur Tarifautonomie.

 

SPD:
Die Berliner SPD setzt sich seit Jahren für den Erhalt und den Rückkauf der Betriebe der Daseinsvorsorge ein, damit in diesen Betrieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialversicherungspflichtiger Festanstellung für die Versorgung der Bevölkerung in guten Arbeitsverhältnissen arbeiten. Die SPD steht zur Tarifautonomie und zum Flächentarifvertrag und lehnt dauerhafte Leiharbeit und Werkverträge in landeseigenen Unternehmen ab. Wir setzen uns seit Jahren für nachhaltige und umweltfreundliche Beschaffung und die Einhaltung von sozialen Standards bei der Beschaffung der öffentlichen Hand ein.Das Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) mit entsprechenden Regelungen wurde bereits in der letzten Legislaturperiode verabschiedet. In der nun ausgehenden Legislaturperiode wurde das BerlAVG noch einmal gestärkt und der Mindestlohn, der von Auftrag nehmenden Firmen gezahlt werden muss, von 7,50 Euro auf 8,50 Euro angehoben. Außerdem wurde eine Kontrollgruppe eingerichtet, die die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards überprüft. Im Laufe der Legislaturperiode wurden die Mitarbeiterstellen weiter aufgestockt.

 

GRÜNE:
• Der Flächentarifvertrag für Beschäftigte aus dem Energiesektor ist auch bei teil- oder vollständigen Rekommunalisierungen einzuhalten. Es gilt die Tarifautonomie. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz ist bei öffentlichen Aufträgen
einzuhalten – das gilt auch für Energieunternehmen, die sich mehrheitliche in Landesbesitz befinden.

 

LINKE:
DIE LINKE. Berlintritt bei einer Rekommunalisierung für die Übernahme der Beschäftigten bei Wahrung der tariflichen Rechte und weiterer Leistungen ein und fordert den Senat auf, dies bereits jetzt öffentlich zu bekräftigen, um die Unsicherheit der Beschäftigten über ihre berufliche Zukunft zu reduzieren. Da Vattenfall inzwischen viele Betriebsteile ausgelagert hat, sollte eine Übernahme nicht nur den Beschäftigen der unmittelbaren Netzgesellschaft, sondern auch den Beschäftigten der den Netzen zugeordneten Betriebseinheiten oder Gesellschaften angeboten werden (siehe hierzu auch die Anträge der Fraktion DIE LINKEim Abgeordnetenhaus, Drucksachen 17/1196 und 17/2935)
Das Berliner Vergabegesetz ist ein Instrument, mit dem wesentliche Aspekte "Guter Arbeit", Tarifbindung, Mindestlohn und ILO-Kernarbeitsnormen sowie nachhaltige, ökologische Beschaffung gefördert werden soll. Daran wollen wir festhalten und nach es nach Möglichkeit ausbauen. Die Vergabe von Aufträgen soll an die Einhaltung von Privacy by Design und Privacy by Default geknüpft werden.
Die Kontrolle der der Einhaltung des Gesetzes ist jedoch unzureichend. Wir wollen die Vielzahl der Vergabestellen pro Verwaltung auf eine Vergabestelle konzentrieren und so auszustatten, dass sie ihrer gesetzlichen Kontrollaufgabe auch nachkommen kann. Flächentarifverträge unterstützen wir.

 

Piraten:
Wir werden nicht auf sinnvolle Maßnahmen verzichten, um bspw. Arbeitsplätze in der Kohleverstromung zu erhalten. Die soziale Sicherheit aller Menschen wollen wir durch den Verzicht auf Sanktionen durch die Arbeitsagenturen und die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens garantieren.

 

12. Wie soll der Weg zur vollkommenen Rekommunalisierung der Energienetze, zur langfristigen Energieversorgung Berlins zu 100 Prozent erneuerbarer Energie, zur Umsetzung des unter 3. genannten Programms, des Gesetzes sowie der Empfehlungen und der Überwindung von Energiearmut finanziert werden?

 

SPD:
Die Rekommunalsierung der Wasserbetriebe wurde erfolgreich durch ein Engagement der Investitionsbank finanziert. Auch für die Energienetze ist denkbar, dass sich die Investitionsbank einbringt.

 

GRÜNE:
• Hier liegt wohl ein Fehler vor: Wenn damit das unter 9. aufgelistete Berliner Energieund Klimaschutzprogramm (BEK), das Energiewendegesetz und die Empfehlungen der Enko gemeint sind, gäbe es Finanzierungen je nach Maßnahme und
Schwerpunktsetzung:
• aus dem Landeshaushalt (z.B. hatte der Antrag unserer AGH-Fraktion in den Haushaltsberatungen dafür ein Volumen von 57 Mio. Euro vorgesehen, darin enthalten waren ein Förderprogramm Heizkostenbremse und Zuschüsse Klimastadtwerk);
• über Bundesmittel und KfW (z.B. Kopplung mit Programm Heizkostenbremse);
• mit EU-Mitteln (BENE-Programm, andere Quellen wie Europ. Investitionsbank);
• mit zinsgünstigen Darlehen (z.B. für Kauf von Unternehmensanteilen);
• durch Beteiligungen der Berliner*innen (z.B. beim Netzkauf oder als Genossenschaftsanteile);
• durch private Investitionen.
• Die Rückzahlung der Darlehen kann ähnlich wie bei der Rekommunalisierung der BWB aus den Gewinnen erfolgen. Neben Bürgerstromprojekten sind andere Finanzierungsmöglichkeiten vor allem für Energieversorgungs- und Effizienzmaßnahmen über Energiedienstleistungsmodelle stärker zu nutzen (z.B. Contracting – Bsp. Berliner Energiesparpartnerschaften, Intracting).

 

LINKE:
Der Kauf von Gas- und Stromnetz refinanziert sich über die Dauer der erteilten Konzession, sofern der Kaufpreis durch den Ertragswert bestimmt wird, was bei der Übernahme im Rahmen des Konzessionsverfahrens gesichert wäre. Zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Energiewendegesetz, des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ müssen zusätzliche Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden. Das Stadtwerk benötigt zur Umsetzung der ihm zugedachten Aufgaben
zusätzliches Eigenkapital in mindestens zweistelliger Millionenhöhe. Zu der Finanzierung des größten Postens des BEK, der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude, die nicht von dem Abbau des allgemein bei öffentlichen Gebäuden vorhandenen Sanierungsstaus zu trennen ist, schlagen wir eine Investitionsoffensive vor, bei dem die aktuell günstigen Kreditzinsen genutzt werden und der Kredit über einen Zeitraum von 20 Jahren getilgt wird. (siehe hierzu auch: http://www.linksfraktion-berlin.de/politik/themen/a_z/berlin_sanieren_clever_finanzieren/ )

 

Piraten:
Da Klimaschutzmaßnahmen heute günstiger sind als Klimafolgenbeseitigungsprogramme später, betrachten wir diese Ausgaben als Investitionen in einen auch zukünftig noch tragfähigen Haushalt. Investitionskosten sind von der Schuldenbremse nicht umfasst.