Fragen und AntwortenFAQ

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Was soll mit dem Volksentscheid erreicht werden?

Durch das Volksbegehren soll das Land Berlin dazu verpflichtet werden, ein eigenes modernes Stadtwerk zu gründen und das Berliner Stromnetz zu rekommunalisieren. Mit einem Gesetzesentwurf werden demokratische, ökologische und soziale Verpflichtungen und Aufgaben des Stadtwerks und der Netzgesellschaft festgelegt.

Ökologische Ziele:
Ziel des Stadtwerks ist eine 100-prozentige Versorgung Berlins mit dezentral erzeugten erneuerbaren Energien. Zentrale Voraussetzungen hierfür sind Energieeffizienz- und Energiesparmaßnahmen. Ein geringerer Energieverbrauch wird somit zentrales Geschäftsziel. Aufgaben des neuen Stadtwerks als integrierter Energiedienstleister sind deshalb vor allem die Nutzung von Energieeinsparkapazitäten und der Aufbau von Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien. In Berlin besteht dafür enormes Potential vor allem im Gebäudebereich. Eine Aufgabe des Stadtwerks ist es deshalb auch, die ökologische und sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung voranzubringen.

Das Stadtwerk bietet 100 Prozent Erneuerbare Energie an. Dazu investiert das Stadtwerk schwerpunktmäßig in erneuerbare-Energien-Anlagen in Berlin und Brandenburg, aber auch in den übrigen Bundesländern. Für einen Übergangszeitraum kann das Stadtwerk zusätzlich hocheffiziente dezentrale KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung mit einem Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent) einsetzen, die zu einem größtmöglichen Anteil mit nachhaltig erzeugten, erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Die Finanzierung und der Verkauf von Energie aus Atom- und Kohlekraftwerken sind ausgeschlossen.
Zentrales Ziel der Netzgesellschaft ist es, den Umstieg auf 100 Prozent dezentral erzeugte erneuerbare Energien voranzubringen. Zur Förderung der erneuerbaren Energien stellt der Netzbetreiber unter anderem den zügigen Anschluss von erneuerbaren Energieanlagen und die Einspeisung des ihnen erzeugten Stroms sicher. Darüber hinaus wird der Um- und Ausbau des Stromnetzes entsprechend den Anforderungen von erneuerbaren Energien umgesetzt und neue Speichertechnologie entwickelt.

Soziale Ziele:
Die Stadtwerke haben die Aufgabe, die Versorgung der Berliner EinwohnerInnen mit Energie zu gewährleisten und der Energiearmut entgegenzuwirken. Energiearmut ist der mangelnde Zugang zu bezahlbaren und zuverlässigen Energiedienstleistungen. Stromsperren sollen somit verhindert werden. Die Stadtwerke sorgen zudem für eine sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung und fördern die Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte für sozial Schwächere.
Allen Beschäftigen der Vattenfall-Netzgesellschaft wird die Übernahme durch die berlineigene Netzgesellschaft angeboten. Alle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen werden übernommen. Die Zahl der Beschäftigten wird während der Laufzeit des Konzessionsvertrags stabil bleiben.

Demokratische Ziele:
Transparenz und Mitbestimmungsmöglichkeiten sind ebenfalls wesentliche Bestandteile des Gesetzesentwurfs. Wichtige Unterlagen werden im Internet veröffentlicht. Alle BerlinerInnen erhalten somit Einblick in die Geschäftspolitik der Stadtwerke und des Netzbetreibers. Somit wird z.B. die Preisbildung von Stromtarifen transparent und nachvollziehbar.
Die Geschäftsführung des Stadtwerks wird durch einen Verwaltungsrat kontrolliert und beraten. Dieser dient vor allem dazu, demokratische Kontrolle und Mitbestimmung von Seiten der Berliner Bevölkerung zu gewährleisten. Er besteht aus sechs direkt gewählten Mitgliedern, sieben ArbeitnehmervertreterInnen und zwei SenatorInnen.
Neben einer jährlichen Hauptversammlung finden mindestens einmal jährlich bezirkliche Versammlungen statt, bei denen die Berliner EinwohnerInnen mit VertreterInnen des Verwaltungsrates diskutieren und durch ein Initiativrecht den Verwaltungsrat dazu verpflichten können, ihre Vorschläge und Einwände innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Dadurch wird echte Bürgernähe und das Mitspracherecht aller NutzerInnen garantiert.

Wird der Strompreis durch eine Rekommunalisierung der Netze und die Energieproduktion durch die Stadtwerke teurer?

Die Rekommunalisierung hat keinen direkten Einfluss auf den Strompreis. Dafür sorgt die Bundesnetzagentur, die die Netznutzungsentgelte streng regelt. Die Stadtwerke produzieren letztlich zu geringeren Kosten, als die Anbieter, die auf Öl, Kohle und Atom setzen, da die Energiequellen der Stadtwerke - Sonne, Wind, etc. - unbegrenzt und unentgeltlich zur Verfügung stehen.

Der Strompreis, den wir an unseren Anbieter zahlen, setzt sich aus einer ganzen Reihe von Kosten zusammen: der Stromerzeugung, der Netznutzung und verschiedenen Abgaben und Steuern. Der Anteil der Netznutzung ergibt sich aus den Gebühren für die Übertragungsnetze und den Verteilnetzen. Bei beiden Durchleitungsgebühren wacht die Bundesnetzagentur darüber, dass diese nicht zu hoch sind.

Aus all diesen Kosten kalkuliert der Stromhändler seinen Strompreis. Darüber hinaus kommt ein von der Industrie- und Handelskammer in Auftrag gegebenenes Gutachten zu dem Schluss, dass der Berliner Haushalt durch den Rückkauf des Stromnetzes nicht zusätzlich belastet wird. Somit gibt es keinen Grund, dass die Strompreise aufgrund der Rekommunalisierung steigen sollten. Wem seine Stromrechnung zu hoch ist, sollte die Preise unterschiedlicher Anbieter vergleichen. Schon heute kann man in Berlin aus etwa 250 verschiedenen Stromanbietern auswählen. Übrigens ist der Berliner Grundversorger-Tarif von Vattenfall teurer als so mach einer der vier echten Ökostromanbieter.

Was kostet die Übernahme des Berliner Stromnetzes?

Wir gehen von einem Kaufpreis von etwa 400 Mio. Euro aus. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Gutachten, das die Senatsverwaltung für Wirtschaft 2011 in Auftrag gegeben hat. Dort wird das Stromnetz nach dem Ertragswertverfahren auf maximal 370 Mio. Euro geschätzt.

Der Ertragswert ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes, dem sogenannten Kaufering-Urteil, wesentlich bei der Kaufpreisfindung. Zur genauen Berechnung des Ertragswertes sind u.a. die historischen Anschaffungskosten notwendig. Diese veröffentlicht Vattenfall jedoch nicht.
Sollte der Sachzeitwert zur Kaufpreisfindung herangezogen werden, darf dieser sich nicht erheblich vom Ertragswert unterscheiden. Er darf nur um etwa 10 Prozent höher liegen als der Ertragswert. Dies wurde vom Oberlandesgericht München 2005 bestätigt.


Die Senatsverwaltung geht in ihrer Kostenschätzung von 2-3 Mrd. Euro aus. Darin legt sie einen Sachzeitwert von 3 Mrd. Euro zu Grunde. Nach eigenen Aussagen hat die Senatsverwaltung jedoch keine eigenen Berechnungen angestellt, sondern lediglich bei Vattenfall nachgefragt. Ein von der Industrie- und Handelskammer in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass der Rückkauf des Berliner Stromnetzes ohne zusätzliche Belastungen des Haushaltes möglich ist. Das Gutachten finden Sie hier.

Was hat damals der Bewag-Verkauf eingebracht? 

Aus Geldnot verkaufte der Berliner Senat seinen Stromversorger Bewag im Jahr 1997 für umgerechnet 1,17 Mrd. Euro. Im Kaufpreis waren neben dem Stromnetz auch die Kraftwerke zur Strom- und Fernwärmeerzeugung und das Fernwärmenetz enthalten.


Käufer war zunächst ein Konsortium der beiden deutschen Stromriesen Veba (PreussenElektra) und Viag (Bayernwerk) zusammen mit dem US-Konzern Southern Company. Veba und Viag verschmolzen im Jahr 2000 dann zur E.ON und mussten im Zuge dieser Fusion die Bewag Anteile verkaufen. Käufer der Anteile ist die HEW (Hamburger Hamburgische Elektrizitäts-Werke), die damals bereits Vattenfall gehört. Im Dezember 2001 einigte sich dann Vattenfall mit Southern Company, die nun  Mirant heißt, über den Kauf der restlichen Bewag-Beteiligung. Die Bewag gehört nun zum schwedischen Vattenfall-Konzern und wurde am 1. Januar 2006 in Vattenfall Europe Berlin umbenannt.

Woher kommt das Geld für den Netzkauf?

Die Finanzierung kann über günstige Kommunalkredite bewerkstelligt werden. Aber auch aus anderen Quellen kann Fremdkapital akquiriert werden.

Die aufgenommenen Schulden lassen sich  über die Gewinne tilgen. Diese sind beim Netzbetrieb zwar reguliert, aber gesichert. Denn so lange man die Netze auch privatwirtschaftlich betreiben lassen will, solang wird man auch damit Gewinne erwirtschaften lassen müssen. Mit dem Ende der Schuldentilgung verbleiben dann 100 Prozent der Gewinne beim Land Berlin, die in die ökologisch und sozial gestaltete Energiewende fließen können.

Gibt es ein wirtschaftliches Risiko?

Das wirtschaftliche Risiko mit der Rekommunalisierung der Netze ist ausgesprochen gering. Die Berliner Energienetze sind gegenwärtig für Vattenfall eine attraktive Gewinnquelle. Auch wenn die Renditen von der Bundesnetzagentur reguliert sind, so sind sie doch gesichert. Durch die Übernahme der Netze werden diese Renditen dem Gemeinwohl wieder zur Verfügung stehen.

Darum ist Vattenfall auch daran interessiert, die Verteilnetze weiterhin zu betreiben. Kommunale Netze bedeuten eine regelmäßige Einnahme für Berlin und tragen positiv zum kommunalen Haushalt bei. In Hamburg wurde dies mit konkreten Berechnungen von verschiedenen Gutachtern im Auftrag der Freien Hansestadt Hamburg nachgewiesen. Auch dort steht die Frage der Rekommunalisierung auf der Tagesordnung. Ein aktuelles Gutachten, das der BUND Hamburg für die Initiative "Unser Hamburg - Unser Netz" bei der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl + Partner in Auftrag gegeben hat, bestätigt, dass sich eine 100 prozentige Übernahme in kommunale Hand für die Stadt rechnet. Wirtschaftlich vorteilhaft wirkt sich das zusätzlich durch Aufträge an Handwerker und Dienstleister vor Ort aus.


Beim Stromvertrieb muss der Strom der Berliner Stadtwerke hingegen mit den anderen etwa 250 Stromanbietern konkurrieren. Wichtig ist deshalb, dass diese Sparte angemessen und organisch wächst. Unser Ziel ist nicht, Vattenfall von einem auf den anderen Tag als Grundversorger abzulösen. Der Blick nach Hamburg gibt aber große Hoffnung, dass auch in Berlin viele Stromkunden zum kommunalen Anbieter wechseln werden: Beim städtischen Hamburg Energie stieg die Anzahl der StromkundInnen von 20.000 (Jahresanfang 2011) auf mittlerweile 82.000 (Stand: Mai 2013).

Gibt es Gutachten zur Machbarkeit der Stromnetzübernahme?

Es ist davon auszugehen, dass es mittlerweile ein solches Gutachten in der Senatsverwaltung gibt. Öffentlich ist dieses jedoch nicht. Lediglich Abgeordnete dürfen im sogenannten Datenraum die Unterlagen einsehen. Der Energetisch fordert im Rahmen eines transparenten Verfahrens die Offenlegung dieser Gutachten, in denen viele Fragen rund um das Thema Rekommunalisierung beantwortet werden können, z.B. wie hoch wird der Kaufpreis für das Stromnetz sein?

Lediglich zwei Gutachten wurden bisher bekannt, wovon nur eins von der Senatsverwaltung erstellt wurde. Ein Grundsatzgutachten zu den Berliner Energienetzen von der Senatsverwaltung für Wirtschaft wurde jetzt bekannt. Es zeigt sowohl die Vorteile einer Netzübernahme, aber auch den zu erwartenden Kaufpreis auf. Dieses Gutachten finden Sie hier.
Ein von der IHK in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt die Aussage des Berliner Energietisches, dass der Rückkauf des Berliner Stromnetzes ohne eine zusätzliche Belastung des Haushaltes möglich ist. Das Gutachten findet man hier.

Aber auch ein Blick nach Hamburg lohnt sich. Dort wurden zwei Gutachten zum Thema Rekommunalisierung bekannt, die dort lange unter Verschluss gehalten wurden. Die beiden Hamburger Gutachten von den Beratungsgesellschaften LBD und Becker, Büttner, Held sowie das Gutachten von Rödl + Partner der Initiative "Unser Hamburg - Unser Netz" geben weitere gute Hinweise auf die Refinanzierbarkeit. Die Gutachten finden Sie hier. 

Ist der Gesetzentwurf des Energietisches verfassungskonform?

Die von der Regierungskoalition gestreuten Zweifel an der verfassungsmäßigen Vereinbarkeit des Gesetzentwurfes des Berliner Energietisch entbehren jeder Grundlage. Dies hat sowohl die juristische Prüfung durch das Bündnis im Vorfeld des Volksbegehrens als auch durch den Berliner Senat ergeben. Von einer fehlender Parlamentskontrolle bei gleichzeitig voller Haftung für das Stadtwerk durch den Landeshaushalt kann keine Rede sein.

Das Abgeordnetenhaus muss bei zahlreichen Entscheidungen, wie z.B. bei der Gründung von Tochterunternehmen oder der Beteiligung an anderen Unternehmen zustimmen. Neue Aufgaben der beiden Anstalten können sogar nur durch Gesetzesänderung geregelt werden. Dies geht über die Regelungen im Betriebegesetz hinaus, dass nur bei Beteiligungen einen Parlamentsvorbehalt vorsieht. Auch sitzen in keinem der größeren Berliner Unternehmen, Parlamentarier in Aufsichtsräten oder Vorständen, nirgendwo wird die Satzung vom Abgeordnetenhaus beschlossen und es gibt auch keinen Geschäftsführer, der vom Parlament eingestellt worden ist. Außerdem ist im Gesetzentwurf des Energietisches keine finanzielle Mindestausstattung für das Stadtwerk vorgesehen – hier bleibt somit das parlamentarische Budgetrecht unangetastet.
Auch ein Verbot, dass Abgeordnete dem Verwaltungsrat des neuen Unternehmens angehören, ist nicht vorgesehen. Die Regelung, dass Mitglieder des Abgeordnetenhauses nicht direkt in den Verwaltungsrat gewählt werden dürfen, soll lediglich verhindern, dass Parteien- bzw. Regierungsvertreter den Verwaltungsrat durch die Hintertür majorisieren. Dem Verwaltungsrat gehören aber zwei Senatoren an.

Ganz ähnliche Gerüchte, wie die angezweifelte Vereinbarkeit mit der Verfassung, wurden schon beim Berliner Wassertisch gestreut. Diese sollen vor allem die Berlinerinnen und Berliner verunsichern. Wir fordern SPD und CDU auf, derartiges zu unterlassen und sich stattdessen mit den Sachfragen auseinanderzusetzen.

Warum brauchen wir den Volksentscheid?

Wer eine demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung für Berlin will, stimmt am 3.11. für den Vorschlag des Energietisches. Diesen Vorschlag hat der Senat abgelehnt. Der Gegenvorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU dagegen ist undurchdacht und ungenügend. Er läuft lediglich auf ein Ministadtwerk hinaus.

Der Berliner Energietisch will eine echte Neuausrichtung der Energiepolitik im Sinne einer ökologischeren, sozialeren und demokratischeren Berliner Energieversorgung. Der Berliner Senat will das nicht. In seiner Stellungnahme zu unserem Volksbegehren lehnt er dieses inhaltlich ab. Aber auch die Entkoppelung des Volksentscheides von der Bundestagswahl ist ein klares Zeichen der Regierung, dass sie sich gegen unseren Vorschlag stellt.

Den Gesetzentwurf von SPD und CDU lehnen wir ebenfalls ab. Die sozialen Aspekte fehlen völlig und eine echte Bürgerbeteiligung im Sinne einer demokratischen Mitbestimmung für alle, die hier leben, ist ebenfalls nicht zu finden. Auch das Ziel Berlin zukünftig mit 100% Erneuerbarer Energie zu versorgen ist nicht vorgesehen. Damit sind wesentliche Forderungen von uns nicht aufgenommen.

Zudem rudert die CDU derzeit mächtig zurück. Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer rät von einer Rekommunalisierung der Stromnetze ab. Auch ein Stadtwerk will sie nicht. Auch weitere führende CDU Abgeordnete stimmen ihr zu.
Damit ist klar: Wir können uns nicht auf die Politik verlassen. Die echte Rekommunalisierung kommt nur mit dem Entwurf des Energietisches. 

Warum soll jetzt das Stromnetz übernommen werden?

Ende 2014 läuft der Konzessionsvertrag über die Stromnetze zwischen der Stadt Berlin und Vattenfall aus. Dies ist ein geeigneter Zeitpunkt, die Stromversorgung in die eigene Hand zu nehmen.

Denn wenn diese Chance jetzt nicht ergriffen wird, bietet sie sich erst wieder in 15 oder 20 Jahren. Denn der Konzessionsvertrag kann für max. 20 Jahre abgeschlossen werden.
Neben der Rekommunalisierung der Netze ist die Gründung von eigenen Stadtwerken ebenfalls zu einem bundesweiten Trend geworden. Damit stellt sich die Kommune wieder als integrierter Energiedienstleister auf. Berlin könnte so wieder mitbestimmen, mitgestalten und mitverdienen.

Was passiert mit der Konzessionsabgabe im Falle einer Rekommunalisierung?

Die Konzessionsabgabe in seiner derzeitigen Höhe von 137 Mio. Euro pro Jahr bleibt dem Land Berlin auch im Falle einer Rekommunalisierung erhalten. Diese wird dann nicht von Vattenfall, sondern von der berlineigenen Netzgesellschaft in gleicher Höhe überwiesen.

Die Berliner Netzgesellschaft bezahlt diese - genau wie zurzeit Vattenfall - aus ihren Einnahmen, die sie von den Stromanbietern für die Durchleitung des Stromes erhält. Der dann noch übrig bleibende Gewinn bleibt ebenfalls in Berlin und fließt nicht in die Konzernzentrale von Vattenfall. So verdient das Land Berlin im Endeffekt sogar mehr.

Kann man die Stromnetze einfach rekommunalisieren?

Derzeit gibt es zwei unterschiedliche Auffassungen. Bundeskartellamt teilen die Ansicht, dass auch ein kommunaler Netzbetreiber sich dem Wettbewerb stellen muss. Das Bundeskartellamt ist der Auffassung, dass eine Kommune vorab entscheiden kann, ob sie die Stromnetze rekommunalisiert oder in einem Verfahren einen Dritten die Aufgabe des Netzbetriebes überlässt. In der Praxis hat sich diese Auffassung bisher nicht durchgesetzt.

Entgegen der gängigen Praxis sollte der Kommune bei der Entscheidung über den Betrieb der Energieverteilnetze eine Systementscheidung eingeräumt werden, d.h. der Kommune muss es obliegen, sich für einen Netzbetrieb in eigener Regie oder für einen anderen Verteilnetzbetreiber (VNB) zu entscheiden. Erst wenn diese Entscheidung zugunsten eines anderen VNB gefallen ist, hat die Kommune ein Verfahren zur Vergabe der Verteilnetzkonzession durchzuführen. Der Kommune sollte jedoch auch in einem laufenden Verfahren die Möglichkeit der Rekommunalisierung offen gehalten werden.


Dass diese grundsätzliche Entscheidungshoheit der Kommunen von Art. 28 Abs. 2 GG geschützt ist, wird nicht nur von Rechtswissenschaftlern wie z.B. Prof. Dr. Hellermann von der Universität Bielefeld, sondern auch von mehreren Gutachtern wie z.B. von Herrn RA Boos von der Kanzlei Boos Hummel & Wegerich sowie vom Verwaltungsgericht Oldenburg in einem Urteil 2012 festgestellt. Auch ein vom Verband kommunaler Unternehmer (VkU) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu einem analogen Schluss. Durch eine Systementscheidung würde der Kommune auch die fast unlösbare Aufgabe abgenommen, in einem Wettbewerb um die Konzession als eigener Bewerber und gleichzeitig als Vergabeinstanz aufzutreten. Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur hingegen teilen die Auffassung, dass auch ein kommunaler Netzbetreiber sich dem Wettbewerb stellen muss. Dies führt in der Praxis dazu, dass diese Auffassung derzeit als die einzig rechtssichere angesehen wird. Der Gesetzgeber ist deswegen dringend aufgefordert, hier eine rechtliche Regelung herbeizuführen die Art. 28 Abs. 2 GG entsprechend würdigt.

Hat die Stadt den nötigen Sachverstand?

Der Betrieb eines Stadtwerkes bzw. einer Netzgesellschaft lässt sich nicht ohne das entsprechende Fachpersonal bewerkstelligen. Deshalb wollen wir möglichst alle Mitarbeiter der Vattenfall Netzgesellschaft bzw. Angestellte aus anderen Sparten von Vattenfall mit in die neu zu errichtende Netzgesellschaft übernehmen. Viele waren bereits zu Bewag-Zeiten für das Land Berlin tätig.


Der Aufbau des Stadtwerkes hingegen kann im Vergleich zur Netzgesellschaft langsamer erfolgen. Wir wollen einen stetig, organisch wachsenden Energiedienstleister in Berlin etablieren, der die Gewinnmaximierung hinter den sozial-ökologischen Zielen anstellt. Dafür wird man entsprechendes Personal finden und einstellen.

Was passiert mit den Arbeitsplätzen bei Vattenfall?

Eine Rekommunalisierung der Berliner Stromnetze darf nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen gehen. Allen Beschäftigen der Vattenfall-Netzgesellschaft wird deshalb die Übernahme durch die berlineigene Netzgesellschaft angeboten. Alle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen werden übernommen. Die Zahl der Beschäftigten wird während der Laufzeit des Konzessionsvertrags stabil bleiben.


Der bisherige Netzbetreiber Vattenfall ist keineswegs ein Musterarbeitgeber. Gerade Ende 2011 sorgte er durch einen angekündigten Stellenabbau wieder für Verunsicherung unter den Beschäftigten. Auch die Diskussion um die Zukunft von Vattenfall in Deutschland löst bei den Angestellten Unsicherheit aus. Ein am Gemeinwohl orientiertes Unternehmen ist wegen des geringeren Gewinndrucks weit aus beständiger als ein Großkonzern, für den einzelne Geschäftssparten und deren Beschäftigte lediglich Bilanzmasse sind. Die zu errichtenden Unternehmen sollen in Zukunft Arbeitsplätze im Sinne von „Guter Arbeit“ schaffen.
 

Wer leitet die Stadtwerke und die Netzgesellschaft?

Das Stadtwerk als auch die Netzgesellschaft wird von jeweils einer Geschäftsführung geleitet. Ihr zur Seite steht ein Verwaltungsrat, der sich aus VertreterInnen aus Politik, ArbeitnehmerInnen und direkt Gewählten zusammensetzt. Der Verwaltungsrat formuliert dabei Unternehmensrichtlinien und kontrolliert die Geschäftsführung.


Der Verwaltungsrat trifft die grundlegenden Entscheidungen für das Unternehmen und überwacht ihre Umsetzung: Hierzu zählen die Satzung, die Richtlinien für die Geschäftsführung, den Beschluss des jährlichen Wirtschaftsplans, die Bestellung und Anstellung der GeschäftsführerInnen bis zur Wirtschaftsprüfung. Der Verwaltungsrat entscheidet auch über alle anderen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Geschäftsführung zugewiesen sind. Außerdem berät der Verwaltungsrat die Geschäftsführung in ihrem Aufgabenbereich, da er in seiner Zusammensetzung die relevanten Interessen repräsentiert.


Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte und vertritt das Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich. Die Verträge der Geschäftsführung sind befristet. Dies dient der Transparenz und beugt einer faktischen Verselbstständigung der Geschäftsführung vor. Die Geschäftsführung kann, je nach den Anforderungen der einzelnen Unternehmen, aus einer oder mehreren Personen bestehen.


Der Verwaltungsrat hingegen setzt sich aus sechs direkt gewählten Mitgliedern, sieben BeschäftigtenvertreterInnen und zwei SenatorInnen zusammen.


Sechs Mitglieder des Verwaltungsrates werden jeweils von allen EnergieverbraucherInnen direkt gewählt – entsprechende Modelle sind zum Beispiel in der Sozialversicherung und bei Studentenwerken erprobt. Wie dort handelt es sich auch hier um Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die unmittelbar im Interesse der Wahlberechtigten erfüllt werden. Die BeschäftigtenvertreterInnen und jeweils eine StellvertreterIn werden von den Beschäftigten der Anstalt gewählt. Daneben repräsentieren auch die Senatoren für Wirtschaft und Umwelt das öffentliche Interesse und bringen das Fachwissen und die Kompetenzen des Landes Berlin ein. Hinzu kommen sieben VertreterInnen der Beschäftigten, die aus der jeweiligen Anstalt direkt gewählt werden.

Wer versorgt die BerlinerInnen aktuell mit Strom und was würde ein Berliner Stadtwerk daran ändern?

Seit 1998 können StromkundInnen ihren Stromanbieter frei wählen. Ob Ökostrom von einem der echten Ökostromanbieter (EWS, Greenpeace Energy, Lichtblick oder Naturstrom), den null-acht-fünfzehn-Strom des örtlichen Grundversorgers oder den billigen Egalstrom vom Discounter mit Lockangeboten - KundInnen entscheiden selbst, bei wem sie "Ihren" Strom einkaufen. Die Entscheidung für den Berliner Stadtwerksstrom ist eine Entscheidung für ökologisch produzierten Strom aus der Region!

Denn Strom ist zu einem frei handelbaren Gut geworden. In Berlin gibt es derzeit etwa 250 Stromlieferanten. Vorher hatte das örtliche Stadtwerk, die Bewag, ein Gebietsmonopol auf die Erzeugung, den Transport und den Vertrieb von Strom. Im Zuge der Liberalisierung seit Ende der 90'er Jahre sind aber diese Geschäftsbereiche getrennt worden.


Vattenfall ist in allen drei Bereichen (Erzeugung, Vertrieb, Verteilnetze) tätig und verfügt über Tochtergesellschaften, von denen eine die Kraftwerke betreibt, während eine andere die Netze unterhält und wieder eine andere den Strom an die KundInnen vermarktet. So kann Vattenfall auf der einen Seite "Ökostrom" verkaufen, obwohl der Konzern in Wirklichkeit hierzulande Strom fast ausschließlich mit klimaschädlicher Kohlekraft produziert. Als Anbieter mit den meisten KundInnen ist Vattenfall der sogenannte Grundversorger der Stadt, d.h. wer sich nicht um einen alternativen Stromversorger kümmert, landet automatisch bei Vattenfall. Auch die Gewinne aus dem Stromnetz fließen in die Taschen des schwedischen Konzerns. Dieses Geld stammt zu einem Großteil aus Gebühren für die Durchleitung des Stroms, welche die Berliner EinwohnerInnen monatlich mit ihrer Stromrechnung bezahlen.


Mit einer eigenen Netzgesellschaft kann Berlin die Stromnetze selbst wieder in die eigene Hand nehmen. Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden Stromanbieter hat dies jedoch nicht. Das Stromnetz muss neutral sein. Das heißt, jeder darf seinen Strom durch das Netz zu seinen Kunden leiten, egal ob es Ökostrom oder Atom- und Kohlestrom ist. Ein Netzbetreiber darf dies nicht regeln. Auch steigt der Strompreis durch eine Netzübernahme nicht. Denn das, was der Netzbetreiber von den Stromverkäufern als Gebühr für die Nutzung seines Netzes (Durchleitungsgebühr) verlangt, wird streng von der Bundesnetzagentur überwacht. Diese würde unverhältnismäßig hohe Durchleitungsgebühren verhindern.


Für eine Veränderung sorgen ein Berliner Stadtwerk und eine eigene Netzgesellschaft dennoch.
Mit einem eigenen Stadtwerk kann die Stadt  echten Ökostrom anbieten. Anders als z.B. Vattenfall würde sie diesen von Ökostromanlagen in der Region beziehen und somit für eine echte Energiewende vor Ort sorgen. Unabhängig vom Verkauf von Strom kann das Stadtwerk aber auch Stück für Stück eigene Produktionskapazitäten aufbauen. So kann Strom in Berlin und Umgebung mit 100 Prozent regenerativer Energie oder mit modernen Anlagen aus Kraftwärmekopplung erzeugt werden.

Was ist das Problem mit Vattenfall?

Die Berliner Energieversorgung der Zukunft muss zur Beschleunigung der Energiewende dienen. Ihre Ausgestaltung muss deshalb ökologischen, sozialen und demokratischen Zielen genügen. Wir glauben nicht, dass Vattenfall hierfür ein geeigneter Partner ist.


In Sachen Energieerzeugung setzt Vattenfall auch weiterhin auf große, zentrale Anlagen. Dabei spielt die besonders klimaschädliche Stromgewinnung aus Braunkohle eine wichtige Rolle, wofür auch in Zukunft ganze Dörfer den Profitinteressen Vattenfalls weichen sollen. Zudem verklagt der schwedische Energiekonzern, der in Deutschland am Kernkraftwerk Brokdorf beteiligt ist, die BRD aufgrund des Atomausstiegs vor der Weltbank.


Wir wollen stattdessen mit dem Berliner Stadtwerk die erneuerbaren Potentiale hier in Berlin und der Region Brandenburg heben. Diese wird stark dezentral organisiert sein. Dafür benötigen wir zukunftsfähige Netze. Vattenfall wird aufgrund seiner Erzeugerstruktur diesen Ausbau nicht selbstverständlich und schnellstmöglich vorantreiben. Ein Berlin eigener Netzbetreiber hingegen wird versuchen die Möglichkeiten der Regulierung voll auszuschöpfen.
Vattenfall ist als Aktiengesellschaft dem Wohl seiner Aktionäre verpflichtet. Gemeinwohlinteressen spielen deshalb keine Rolle. Unser Berliner Stadtwerk hat hingegen die Interessen der BürgerInnen Berlins im Auge. Dazu gehören auch sozial schwächere Haushalte, die auf eine niedrige Energiekostenrechnung angewiesen sind. Unser Stadtwerk soll hier unterstützen und helfen.


Vattenfall war bis August 2012 als Aktiengesellschaft organisiert, womit Vattenfall dem Wohl seiner Aktionäre verpflichtet war. Gemeinwohlinteressen spielten deshalb keine Rolle. Inzwischen ist Vattenfall eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die neue Konzernstruktur sorgt dafür, dass Vattenfall im Falle eines Unfalls für seine deutschen Atommeiler nur noch begrenzt haftbar ist. Mit dieser Umwandlung stiehlt sich Vattenfall aus der Verantwortung.

Was passiert mit den bestehenden Kraftwerken von Vattenfall?

Der Gesetzentwurf des Energietisches sieht lediglich die Rekommunaliserung der Stromnetzes vor. Die Kraftwerke hingegen sind vor allem für das Fernwärmenetz von Interesse. Der Gestattungsvertrag für das Fernwärmenetz läuft  ebenfall 2014 aus ,ist aber nicht Gegenstand des Volksentscheides. Insofern verblieben diese weiterhin bei Vattenfall, es sei denn der Senat entschließt sich ebenfalls das Fernwärmenetz zu rekommunalisieren. Dann würden möglicherweise auch diese Heizkraftwerke in Berliner Hand übergehen. Rechtlich ist dies jedoch nicht gesichert.

Nach welchen ökologischen Kriterien wird das Stadtwerk arbeiten?

Aufgaben der Stadtwerke als integrierter Energiedienstleister sind vor allem der Aufbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien, der Verkauf von 100 Prozent echtem Ökostrom und die Nutzung von Energieeinsparkapazitäten. Die Stadtwerke unterstützen darüber hinaus private Initiativen für die Energieeinsparung und dezentrale Erzeugung von erneuerbaren Energien als Bürgerkraftwerke.


1.    Je weniger Stromverbrauch, desto geringer die Umweltbelastung
Die Stromproduktion sollte möglichst nah an den EnergieverbraucherInnen stattfinden. Dadurch erspart man sich die langen Energietransportwege, die auch immer erhebliche Energieverluste mit sich bringen. Deshalb setzt das Berliner Stadtwerk konsequent auf  dezentrale erneuerbare Energieanlagen in der Region Berlin-Brandenburg.
Weitere Energieeinsparungen sind im Bereich der Gebäudesanierung dringend zu heben. Das Stadtwerk fördert deshalb zum Beispiel Wärmedämmung in Gebäuden. Auch die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte wird unterstützt. Zusätzlich soll das Stadtwerk private, regionale Initiativen bei der Energieeinsparung und Energieerzeugung zur Seite stehen.


2.   100% Ökostrom, je schneller, desto besser
Erzeugt und eingespeist wird schnellstmöglich nur noch erneuerbare Energie, die bei ihrer Produktion keinen nachhaltigen Schaden in der Natur anrichten. Die Beteiligung an der Produktion und Vertrieb von Atomstrom ist ausgeschlossen. Auch Beteiligungen an Kohlekraftwerken bzw. der Verkauf von Strom aus diesen Anlagen sind dem Berliner Stadtwerk nicht erlaubt. Sowohl Atom- als auch Kohlestrom haben nicht nur große Auswirkungen auf die Umwelt, sondern sind auch aus vielen sozialen Aspekten nicht vereinbar mit einem nachhaltigen Wirtschaften.

Zurzeit ist der Anteil erneuerbarer Energien in Berlin verschwindend gering. Für die Übergangszeit direkt nach der Übernahme setzt das Stadtwerk dezentrale KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) ein, die zu einem größtmöglichen Teil mit nachhaltig erzeugten Brennstoffen betrieben werden (z.B. mit aus Biomüll erzeugtem Biogas).

Was ist Energiearmut?

Menschen sind von Energiearmut betroffen, wenn sie einen überdurchschnittlichen Teil ihres Einkommens für Energie (Strom, Wärme und Warmwasser) ausgeben müssen. Sie sind daher gezwungen, eine schwierige Wahl zu treffen: entweder genug heizen oder genug essen.

In Großbritannien gilt ein Haushalt als energiearm, wenn mehr als 10% des Einkommens für Energie ausgegeben wird. In Deutschland hingegen gibt es keine genaue offizielle Definition. Aber laut der Verbraucherzentrale NRW müssen etwa 20% der Bevölkerung mehr als 13% ihres Einkommens für Energiekosten verwenden und werden daher von Energiearmut bedroht.

Die ständig steigenden Strompreise sind die Hauptursache für Energiearmut. Die meisten Haushalte verdienen tendenziell eher weniger, müssen aber immer mehr für Energie ausgeben. Laut der Gesellschaft für Verbraucher- und Sozialberatung (GVS) wurde der Regelsatzanteil für Haushaltsenergie, den Hartz-IV-Empfänger erhalten, nicht den Strompreissteigerungen angepasst. Konkret bekommen Alleinstehende 364 Euro durch das Arbeitslosengeld II, von den 30,42 Euro für den Energieverbrauch berechnet sind. Mit dieser Summe können circa 1108 kwH gekauft werden, was weit unten den statistischen Durchschnittsverbrauch (1600 KwH bis 2000 kwH) liegt. Es wird eingeschätzt, dass die Stromkosten den Regelsatz um rund 40% übersteigen.

Gibt es viele Stromsperren in Berlin, und was könnte die Berliner Stadtwerke dagegen tun?

In 2012 stellte Vattenfall 18.978 Berliner Haushalten den Strom ab und 1,8 Millionen mal mahnte der Energiekonzern fällige Rechnungen an. Dies ergab eine Anfrage der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus.

Beide Zahlen machen das ganze Ausmaß einer steigenden Energiearmut in Berlin sichtbar. Betroffen sind vor allem einkommensschwache Haushalte, die schnell in eine Schuldenspirale gelangen. Die von Vattenfall vorgenommenen Stromsperren sind jedoch nicht hinzunehmen, da sie den Entzug auch der grundlegendsten Stromversorgung für z.B. Licht, Kühlschrank, Warmwasser und Herd als Folge haben.

Ist das Volksbegehren erfolgreich, werden die neuen Berliner Stadtwerke verpflichtet:
-Energiearmut zu bekämpfen
-Stromabklemmungen zu verhindern
-Stromspar-Beratungen und Förderung bei der Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte für Einkommensschwache anzubieten

Warum geht es nicht auch um Gas und Fernwärme?

Die Konzessionsverträge für das Gasnetz laufen bereits Ende 2013 aus. Nachdem der Volksentscheid erst am 3.11.2013 realisiert werden kann, ist eine Aufnahme in das Volksbegehren nicht möglich.

Dennoch fordern wir den Gas-Konzessionsvertrag mit einer kürzeren Laufzeit als 20 Jahre abzuschließen sowie Sonderkündigungsregeln aufzunehmen. Damit hat das Land Berlin schon vor 2033 die Option, das Gasnetz ebenfalls zu rekommunalisieren.


Die Fernwärmenetze sind einerseits finanziell lukrativ und haben andererseits auch eine große klimapolitische Steuerungsmöglichkeit. Allerdings trifft dies nur zu, wenn man nicht nur über das Netz, sondern auch über die Erzeugungsanlagen verfügt. In Berlin steht aber nur das Netz zur Disposition. Die Fernwärmekraftwerke blieben weiterhin bei Vattenfall und würden immer noch u.a. mit Kohle betrieben. Da auch die Zukunft der Fernwärme in einem sinkenden Gebäudewärmemarkt zudem ungewiss ist, hat sich der Energietisch entschlossen, erst einmal auf die Forderung nach einer Übernahme der Fernwärmenetze zu verzichten. Die Laufzeit des abzuschließenden Gestattungsvertrages (so heißt der Konzessionsvertrag bei Fernwärmenetzen) soll jedoch auf maximal 10 Jahre begrenzt werden.

Warum eine Anstalt öffentlichen Rechts?

Die Organisationsform als Anstalt öffentlichen Rechts gewährleistet die Gemeinwohlorientierung stärker als dies bei privatrechtlichen Formen möglich ist. Zudem erlaubt die körperschaftliche Verselbstständigung mehr Transparenz und eine direktere Mitwirkung der Bevölkerung auch im Vergleich zu den üblichen Eigenbetrieben.

Zwei Anstalten sind erforderlich, da das Energiewirtschaftsgesetz die Entflechtung der Energieverteilung von Erzeugung und Vertrieb vorsieht.

Warum findet der Volksentscheid nicht zusammen mit der Bundestagswahl statt?

Möglich wäre ein Abstimmungstermin zwischen dem 15.9. bis 3.11. und somit auch am Tag der Bundestagswahl gewesen. Stattdessen hat sich der Senat einstimmig dafür entschieden, mit dem spätest möglichen Termin Mehrkosten in Höhe von mindestens einer Million Euro in Kauf zu nehmen. Das Kalkül dabei ist klar: Durch die Entkopplung von der Bundestagswahl soll die Abstimmungsbeteiligung gesenkt und ein Erfolg des Volksentscheides erschwert werden. Denn der Volksentscheid ist nur dann angenommen, wenn mindestens 25% der Wahlberechtigten (ca. 625.000 Berlinerinnen und Berliner) zustimmen.

Um eine möglichst hohe Beteiligung zu erreichen hatte der Energietisch das gesamte Volksgesetzgebungsverfahren auf den Abstimmungstermin der Bundestagswahl ausgerichtet. All dies war den handelnden Personen im Abgeordnetenhaus und Senat seit langem bekannt. Es gab genügend Zeit, sich auf die nun eingetretene Situation eines zustande gekommenen Volksbegehrens einzustellen.

Trotz der Äußerungen von mehreren SPD Politikern, wie dem Landeschef Stöß oder dem Fraktionsvorsitzenden Saleh, hat sich Innensenator Henkel mit seinem Vorschlag durchgesetzt.
Henkel selbst hatte sich 2009 vehement für die Kopplung des Volksentscheids „Pro Reli“ mit dem Europawahltermin eingesetzt. „Das politische Kalkül dabei ist doch klar: Sie wollen eine möglichst niedrige Wahlbeteiligung, weil Sie die Meinung des Volkes fürchten und eine Heidenangst davor haben, eine Niederlage einzufahren. Da ist es Ihnen völlig egal, dass Sie den Steuerzahlern 1,4 Millionen Euro völlig unnötiger Kosten aufbürden.“ so Frank Henkel damals.

Wer darf beim Volksentscheid abstimmen?

Beim Volksentscheid sind alle deutschen Staatsbürger über 18 Jahre, die mindestens drei Monate in Berlin mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind, abstimmungsberechtigt.


Die Abstimmungsberechtigung ist demnach vergleichbar mit der Bundestagswahl oder der Wahl zum Abgeordnetenhaus. Nicht wahlberechtigt sind somit auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.

Was ist ein Volksbegehren?

Ein Volksbegehren ist ein direktdemokratisches Instrument zur unmittelbaren Mitwirkung wahlberechtigter BürgerInnen an der Gesetzgebung. Im Land Berlin vollzieht sich dieser Prozess in den folgenden drei Stufen: Antrag auf Volksbegehren, Volksbegehren, Volksentscheid.

1. Antrag auf Volksbegehren: Für einen erfolgreichen Antrag auf die Einleitung eines Volksbegehrens werden mindestens 20.000 gültige Unterschriften, der zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigten Berliner BürgerInnen, benötigt (Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, Mindestalter 18 Jahre, 1. Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Berlin). Die Unterschriften müssen in einem Zeitraum von max. sechs Monaten gesammelt worden sein. Der Antrag selbst muss eine Verfassungsänderung, ein Gesetz oder einen allgemeinen Gegenstand der politischen Willensbildung beinhalten, über den auch das Abgeordnetenhaus entscheiden könnte. Mit mehr als 30.000 gültigen Stimmen konnte der Berliner Energietisch die erste Stufe des Volksbegehrens erfolgreich abschließen.


2. Volksbegehren: Bei Zulässigkeit des Antrags kann das Abgeordnetenhaus innerhalb von vier Monaten das Anliegen übernehmen. Ansonsten kann innerhalb eines Monats ein Volksbegehren beantragt werden. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen in einem Zeitraum von vier Monaten Unterschriften von mindestens sieben Prozent aller Berliner BürgerInnen (173.000 Unterschriften) gesammelt werden. Auch diese Hürde hat der Energietisch erfolgreich genommen. Insgesamt wurden 227.748 gültige Unterschriften eingereicht.


3. Volksentscheid: Nach Prüfung der Unterschriften durch die Bezirksämter und im Falle einer Ablehnung des Antrags durch das Abgeordnetenhaus muss innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid stattfinden. Der Antrag ist durch Volksentscheid angenommen, wenn ihm die Mehrheit aller Abstimmenden und zugleich mindestens 25 Prozent der Berliner BürgerInnen zustimmen. Nachdem die Politik unser Volksbegehren abgelehnt hat, findet der Volksentscheid am 3. November 2013 statt.

Was ist der "Berliner Energietisch“?

Der Berliner Energietisch ist eine offene Plattform sowie ein breites Bündnis aus lokalen Organisationen und Initiativen, die gemeinsam für eine ökologisch nachhaltige, sozial gerechte und demokratisch kontrollierte Energieversorgung in Berlin arbeiten. Ziel des Energietisches ist es, das Land Berlin mittels eines Volksentscheids zu verpflichten, die Energieversorgung wieder selbst in die Hand zu nehmen.

Dazu soll einerseits ein berlineigenes Stadtwerk gegründet werden, das sich als moderner Energiedienstleister versteht. Anderseits sollen die Stromnetze nicht wieder einem privaten Netzbetreiber überlassen werden, sondern von einem eigenen kommunalen Netzbetreiber geführt werden. Seit der Gründung des Energietisches im Sommer 2011 wurde ein Gesetzestext zur Rekommunalisierung erarbeitet, über den die Berliner BürgerInnen in einem Volksentscheid entscheiden sollen. Mehr über den Energietisch erfahren Sie hier.

Wie finanziert sich die Kampagne?

Für die Kampagne haben mittlerweile schon fast 850 Privatpersonen gespendet (Stand 18.10.13). Viele davon unterstützen uns immer wieder mit 20, 50 oder auch mal 100 Euro. Zudem gibt es Stiftungen, wie die Bewegungsstiftung oder die GLS Treuhand Stiftung, die soziale Bewegungen unterstützen. Und natürlich leisten auch viele Organisationen aus dem großen Energietischbündnis einen Beitrag. Trotzdem sind unsere finanziellen Möglichkeiten im Vergleich zur millionenschweren Werbekampagne von Vattenfall sehr gering.

Wie ist das Verhältnis vom Berliner Energietisch zu parteipolitischen Organisationen?

Die Arbeit vom Bündnis des Berliner Energietisches ist eigenständig und parteienunabhängig. Parteien und deren Untergliederungen können nicht als Organisationen im Bündnis mitwirken.

Einzelpersonen mit parteipolitischen Funktionen sind jedoch dann willkommen, wenn sie ihr Mitwirken als Privatperson verstehen. Wir freuen uns aber über Parteien, die beschließen, unsere inhaltlichen Ziele zu unterstützen und die aktiv zu einem erfolgreichen Gelingen der Kampagne beitragen möchten.

Wie kann ich mich beteiligen?

Treffen und weitere Termine des Berliner Energietisches sind auf dieser Homepage zu finden, zu denen alle herzlich eingeladen sind. Die meiste Unterstützung benötigt der Energietisch derzeit bei der Mobilisierung von möglichst vielen Berlinerinnen und Berliner zum Volksentscheid.

Wichtig ist, in seinem eigenen Umfeld möglichst viele Leute dafür zu gewinnen, am 3.11. für unseren Gesetzentwurf mit Ja zu stimmen. Sprechen sie einfach Freunde, Bekannte oder Kollegen an. Vielleicht kennen Sie auch ein Geschäft, Kneipe oder sonst einen Ort an denen wir unsere Bekennerplakate aufhängen können.

Alle, die etwas mehr Zeit und Lust haben aktiv zu werden z.B. Aktionen vorzubereiten, Infostände betreuen etc., sollten sich an unseren Unterstützungskoordinator Jens-Martin Rode (rode(at)berliner-energietisch.net), wenden.

Auch finanzielle Unterstützung ist nötig und wichtig. Falls Sie den Berliner Energietisch durch eine Spende unterstützen möchten, ist dies das Spendenkonto: BürgerBegehren Klimaschutz, K.Nr.: 4012162401, BLZ: 430 609 67, GLS Gemeinschaftsbank, Kennwort: Berliner Energietisch

Wie ist die Aussicht auf Erfolg?

Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Berliner Zeitung hat ergeben, dass 62 Prozent der Berlinerinnen und Berliner für den Vorschlag des Berliner Energietisches sind. Allerdings benötigen wir am 3.11. nicht nur die Mehrheit der Stimmen, sondern auch mindestens 620.000 Ja-Stimmen. Trotz dieser hohen Hürde sind wir von unserem Erfolg weiterhin überzeugt.

Mit der Entkoppelung des Volksentscheides von der Bundestagswahl, hat der Berliner Senat die Hürde für unseren Erfolg deutlich höher gelegt. Unser Erfolg wird am 3.11. auch davon abhängen wie viele Berlinerinnen und Berliner sich an der Abstimmung beteiligen, denn es gibt es sogenanntes Zustimmungsquorum, welches nur bei einer relativ hohen Abstimmungsbeteiligung zu erreichen ist. Dieses Quorum besagt, dass wir neben der Mehrheit an Ja-Stimmen auch mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten für uns gewinnen müssen, d.h. mindestens 620.000 Berlinerinnen und Berliner müssen bei der Wahl für uns stimmen.

Was sind Vorbilder?

Auch in Hamburg hat sich ein parteiunabhängiges Bündnis ("Unser Hamburg - Unser Netz") zum Ziel gesetzt, Vattenfall und E.ON per Volksbegehren die Energienetze zu entziehen und die Energieversorgung in kommunale Hand zu bringen. Im Volksentscheid sprach sich die Mehrheit für den Rückkauf der Netze aus.

Aber auch in Stuttgart wollte die Aktion Stadtwerke Stuttgart die vollkommene Rekommunalisierung der Energienetze. Die nötige Anzahl an Unterschriften wurde erreicht. Allerdings wurde das Bürgerbegehren vom Gemeinderat für unzulässig erklärt. Die Begründung dafür ist, dass eine Rekommunalisierung ohne Ausschreibung nicht möglich ist. Der Fall beschäftigt derzeit die Gerichte.

Vorbild für all diese Bestrebungen, die auch in vielen kleineren Kommunen derzeit von unterschiedlichen Initiativen vorbereitet werden, ist natürlich das Beispiel der Elektrizitätswerke Schönau. Die EWS, einer der vier echten Ökostromanbieter, wurde in den 1990er durch zwei Bürgerentscheide gegründet. Auch damals ging es schon um die Stromverteilnetze.
In Berlin ist auch das Volksbegehren des Berliner Wassertisches ein Vorbild.

Wie steht der Energietisch zur Initiative BürgerEnergie Berlin?

 

Den Berliner Energietisch und die BürgerEnergie Berlin eG i. verbindet das gemeinsame Ziel, Vattenfall das Stromnetz abzunehmen und die Energiewende in Berlin voranzutreiben. Wir treten für eine ökologisch orientierte Energiewirtschaft und für ein zukunftsfähiges Stromnetz ein, das eine 100 Prozent erneuerbare Energieversorgung der Hauptstadt ermöglicht.

 

Wir haben uns für unterschiedliche Modelle entschieden, mit denen diese gemeinsamen Ziele erreicht werden können. Der Energietisch will die Strom-, Gas-, und Fernwärmenetze zurück in Eigentum und Kontrolle der öffentlichen Hand bringen, die BürgerEnergie Berlin eG will Bürger*innen durch individuellen Kauf von Genossenschaftsanteilen direkt am Stromnetzkauf beteiligen. Eine 100%ige Rekommunalisierung bietet aus unserer Sicht den Vorteil, dass alle Gewinne in den Netzbetrieb investiert werden können, um den Umstieg auf 100 Prozent dezentral erzeugte erneuerbare Energien voranzubringen. Weiterhin kann eine kommunale Netzgesellschaft - als Anstalt öffentlichen Rechts organisiert - mit modernen Regeln der Transparenz und weitreichenden demokratischen Kontrollmöglichkeiten ausgestaltet werden.

Beide Akteure tauschen sich regelmäßig aus. Trotz der unterschiedlichen Wege, die wir verfolgen, eint uns ein gemeinsames Ziel: Das Berliner Stromnetz gehört nicht in die Hände von Kohle- und Atomkonzernen.

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