Fakt ist...
Antworten auf die Gegenargumente von Abgeordnetenhaus und Senat
 
 
1. Gibt es erhebliche Haftungsrisiken für den Berliner Haushalt ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle? Nein, denn...
 
Fakt ist: Beim Stromnetz sind stabile Gewinne zu erwarten. Vattenfall hat im Jahr 2012 146,9 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet! Im Durchschnitt betrug der Gewinn der letzten sechs Jahre 48 Millionen Euro pro Jahr.
 
Fakt ist: Laut unserem Gesetzentwurf soll das Stadtwerk nach „kaufmännischen Grundsätzen“ arbeiten. Über die finanzielle Ausgestaltung des Stadtwerkes entscheidet ohnehin das Abgeordnetenhaus und legt somit auch ein mögliches Haftungsrisiko fest.
 
Fakt ist: Die vorgesehene parlamentarische Kontrolle ist sogar stärker als in den bestehenden Berliner Unternehmen; außerdem hat der Senat die Rechtsaufsicht und der Rechnungshof ein Prüfungsrecht. Die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten ergänzen die weiterhin bestehende parlamentarische Kontrolle durch eine Bürgerkontrolle.
 
 
2. Die geforderte Gründung einer Netzgesellschaft ist bereits erfolgt und die Gründung eines Stadtwerkes geplant? Ja, aber...
 
Fakt ist: Die Gründung der Netzgesellschaft (Berlin Energie) ist auf den Druck des Volksbegehrens zurückzuführen. Ist der Volksentscheid erfolgreich, wird Berlin Energie, wenn es die Konzession erhält, in die vom Berliner Energietisch geforderte Netzgesellschaft umgewandelt. Ohne einen erfolgreichen Volksentscheid ist die Übernahme der Stromnetze unwahrscheinlich, da große Teile des Senates u.A. die Wirtschaftssenatorin dagegen sind.
 
Fakt ist: Aufgrund des Volksbegehrens haben sich SPD und CDU auf ein Mini-Stadtwerk geeinigt, das aus taktischen Gründen wenige Tage vor dem Volksentscheid beschlossen werden soll. Dieses soll mit sehr wenig Geld (1,5 Millionen Euro) ausgestattet werden und nur wenige Aufgaben übernehmen. Es darf zudem keinen Strom einkaufen, sondern muss alles selbst produzieren. Der Volksentscheid ist also keineswegs überflüssig.
 
 
3. Unser Gesetzentwurf verbessert nicht die Berliner Umwelt- und Klimaschutzpolitik?
Falsch, denn...
 
Fakt ist: Mit der Übernahme der Berliner Energieversorgung verfügt das Land Berlin über wesentliche Instrumente der Umwelt- und Klimaschutzpolitik. Durch die langfristig angepeilte 100-prozentige Versorgung Berlins mit Ökostrom sowie die Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen kann das Stadtwerk einen großen Beitrag leisten.
Auch ein Stromnetzbetreiber kann Einfluss nehmen, indem das Netz besser auf die Erfordernisse erneuerbarer Energien ausgelegt und moderne Speichertechnologie entwickelt wird.
 
 
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