IHK Gutachten belegt: Der Kauf des Stromnetzes belastet den Haushalt nicht

450px-High Voltage Transmission Line Insulators - Howrah 2011-03-19 1873Ein von der IHK in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt die Aussage des Berliner Energietisches, dass der Rückkauf des Berliner Stromnetzes ohne eine zusätzliche Belastung des Haushaltes möglich ist.

Das vom ehemaligen Berliner Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner geleitete Gutachterbüro SNPC hat für drei mögliche Kaufpreise - 400 Millionen, einer Milliarde und drei Milliarden Euro - eine Refinanzierung berechnet. In allen drei Fällen wurde eine vollständige Fremdfinanzierung zu Grunde gelegt. Das Ergebnis zeigt, dass „über den Zeitraum von 20 Jahren ein positiver Zahlungsstrom (Cashflow) für den Landeshaushalt erzielt werden kann“ und zwar unabhängig vom Kaufpreis solange dieser dem Ertragswert entspricht. Konkret heißt das, dass das Berliner Stromnetz mehr Ertrag erwirtschaftet als für die Zinstilgung aufgebracht werden muss. Nach 20 Jahren ist das Stromnetz im vollständigen Besitzes und wirft auch die volle Rendite ab.

Die Gutachter gehen bei ihren Berechnungen von einer Finanzierung aus, die zu 40 Prozent aus Eigenkapital und zu 60 Prozent aus Fremdkapital besteht. Das Eigenkapital wird dabei vom Land Berlin vorher am Kapitalmarkt über einen Kommunalkredit aufgenommen; Das Fremdkapital wird von der Netzgesellschaft aufgenommen und durch einen marktüblichen Kredit finanziert. Die Verzinsung des Fremdkapitals kann dabei vollständig auf die Kosten zur Ermittlung der Erlösobergrenze umgelegt werden und muss deshalb in der Refinanzierungsberechnung nicht weiter berücksichtigt werden. Dies entspricht dem üblichen Finanzierungsmodell bei Netzübernahmen.

Auch zu der kritischen Frage der Methode der Kaufpreisermittlung äußerten sich die Gutachter und bestätigen den vom Berliner Energietisch immer wieder angeführten Ertragswert. „Einen Anhaltspunkt liefert die sogenannte „Kaufering“-Rechtsprechung, nach der die Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrags, die für die Übertragung des Netzes einen Kaufpreis in Höhe des Sachzeitwertes vorsieht, unwirksam ist, wenn der Sachzeitwert den Ertragswert des Netzes nicht unerheblich übersteigt“, schreiben die Autoren in ihrem Gutachten.

Auch zu der von Vattenfall häufig vorgebrachten These, der Kaufpreis des Berliner Stromnetzes lässt sich durch die Kaufpreisermittlung aus Hamburg abschätzen, erteilten die Gutachter eine Absage. „Das Heranziehen einer Analogie zu Hamburg lässt keine Aussage über den tatsächlichen Wert des Berliner Stromverteilnetzes zu“, heißt es dazu konkret.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Zwei ganz wesentliche Punkte der Diskussion – Kaufpreisermittlung und Refinanzierung – wurden von einer unabhängiger Stelle bewertet. In beiden Punkten bestätigt das Gutachten die Standpunkte des Berliner Energietisches klar. Das es sich dabei um eine Gefälligkeitsgutachten handelt wird wohl keiner behaupten können.


Das Gutachten findet man hier.