29/07/13 Gesetzentwurf des Energietisches verfassungskonform

In der letzten Woche wurden von der Regierungskoalition Zweifel an der verfassungsmäßigen Vereinbarkeit des Gesetzentwurfes des Berliner Energietisch gestreut. Als Problematisch wurden die angeblich fehlenden parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten angeführt. Die Zweifel entbehren jedoch jeder Grundlage. Dies hat sowohl die juristische Prüfung durch das Bündnis im Vorfeld des Volksbegehrens als auch die durch den Berliner Senat ergeben.

„Von einer fehlender Parlamentskontrolle bei gleichzeitig voller Haftung für das Stadtwerk durch den Landeshaushalt kann keine Rede sein“, erklärt Michael Efler, Vertrauensperson des Volksbegehrens.

Das Abgeordnetenhaus muss bei zahlreichen Entscheidungen, wie z.B. bei der Gründung von Tochterunternehmen oder der Beteiligung an anderen Unternehmen zustimmen. Neue Aufgaben der beiden Anstalten können sogar nur durch Gesetzesänderung geregelt werden. Dies geht über die Regelungen im Betriebegesetz hinaus, dass nur bei Beteiligungen einen Parlamentsvorbehalt vorsieht. Auch sitzen in keinem der größeren Berliner Unternehmen Parlamentarier in Aufsichtsräten oder Vorständen, nirgendwo wird die Satzung vom Abgeordnetenhaus beschlossen und es gibt auch keinen Geschäftsführer, der vom Parlament eingestellt worden ist. Außerdem ist im Gesetzentwurf des Energietisches keine finanzielle Mindestausstattung für das Stadtwerk vorgesehen – hier bleibt somit das parlamentarische Budgetrecht unangetastet.

Auch ein Verbot, dass Abgeordnete dem Verwaltungsrat des neuen Unternehmens angehören, ist nicht vorgesehen. Die Regelung, dass Mitglieder des Abgeordnetenhauses nicht direkt in den Verwaltungsrat gewählt werden dürfen, soll lediglich verhindern, dass Parteien- bzw. Regierungsvertreter den Verwaltungsrat durch die Hintertür majorisieren. Dem Verwaltungsrat gehören aber zwei Senatoren an.

„Ganz ähnlich Gerüchte wurden schon beim Berliner Wassertisch gestreut. Diese sollen vor allem die Berlinerinnen und Berliner verunsichern. Wir fordern SPD und CDU auf, derartiges zu unterlassen und sich stattdessen mit den Sachfragen auseinanderzusetzen“, erklärt Stefan Taschner, Sprecher des Berliner Energietisches.